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Zivilstands- und Bestattungsamt

Gehört zur Abteilung: Einwohnerdienste

Das Zivilstands- und Bestattungsamt Horgen, mit Sitz in Horgen, ist zuständig für die Gemeinden Horgen und Oberrieden. Zivilstandsfälle dieser beiden Gemeinden werden vom Zivilstandsamt Horgen beurkundet.

Dazu gehören Geburten, Todesfälle, Kindsanerkennungen, Namenserklärungen oder Geschlechtsänderungen. Zudem werden Vorbereitungsverfahren für die Ehe für alle durchgeführt sowie Erklärungen zur Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe, entgegegenommen. Ausserdem werden Registerauszüge und diverse Urkunden ausgestellt.

Zu den Aufgaben des Bestattungsamtes gehören die Entgegennahme der Meldungen von Todesfällen von Horgner Einwohnern sowie die Festlegung der Beerdigungen, die Überführung der Verstorbenen, die Anordnung der Kremationen, Beisetzungen und Abdankungen. Angehörige von Einwohnern anderer Gemeinden müssen sich an das Bestattungsamt der Wohngemeinde wenden.

Für Scheidungen und Eheschutzverfahren sind im Kanton Zürich die Bezirksgerichte zuständig und nicht die Zivilstandsämter.

Kontakt

Zivilstands- und Bestattungsamt
Bahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen

Telefon 044 728 42 99
Fax 044 728 43 00
zivilstandsamt@horgen.ch

Öffnungszeiten

Informationen zu den Schalteröffnungszeiten sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

Personen

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