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Gemeindeversammlung
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Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche in Horgen Wohnsitz haben. Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
Wenn genügend beschlussreife Geschäfte vorliegen, kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen anordnen. Diese finden in der Regel im März und im September statt. Aufgaben Die Gemeindeversammlung hat Aufgaben in den Bereichen:
Voraussetzungen Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, der Plattform ePublikation.ch sowie auf der Webseite der Gemeinde Horgen. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Ab dem Publikationsdatum sind die ergänzenden Akten bei der Abteilung Präsidiales während den Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Stimmberechtigten aufgelegt. |