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Geburt
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Bahnhofstrasse 10
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8810 Horgen
Telefon 044 728 42 99
Fax 044 728 43 00
zivilstandsamt@horgen.ch
Anerkennung eines Kindes (Vaterschaftsanerkennung)
Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet? Dann können Sie bei uns eine Erklärung abgeben, dass Sie Vater des Kindes werden bzw. bereits sind. Dazu kommen Sie, nach vorheriger Terminabsprache, persönlich bei uns vorbei.
Voraussetzung für eine Anerkennung
- Der Anerkennende muss der leibliche Vater des Kindes sein
- Das Kind darf nur zur Mutter in einem Kindsverhältnis stehen
- das Kindsverhältnis zum Vater wird hergestellt
- gegenseitige Unterhaltspflicht für Vater und Kind
- gegenseitiges Erbrecht
Nachträgliche Heirat der Eltern
Heiraten sich die Kindseltern nachträglich, gilt das Kind als wie in der Ehe geboren. Das heisst, es erhält die gleiche Rechtsstellung als wenn die Eltern bei der Geburt verheiratet gewesen wären.
Benötigte Dokumente Schweizer (Die Dokumente müssen für beide Elternteile beschafft werden)
- Wohnsitzbestätigung, nicht älter als 2 Monate (wenn nicht in Horgen, Hirzel oder Oberrieden wohnhaft)
- Pass bzw. Identitätskarte
Bitte setzen Sie sich vorgängig mit dem Zivilstandsamt in Verbindung.
Gebühren
Entgegennahme und Beurkundung der Anerkennungserklärung | Fr. 75.00 |
Auszug: Bestätigung einer Anerkennung | Fr. 30.00 |
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt. |
Geburt
Eine Geburt muss innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zur Beurkundung gemeldet werden. Ist die Geburt im See-Spital erfolgt, erstattet das Spital die Anzeige. Alle anderen Geburten müssen beim Zivilstandsamt angezeigt werden.
Anzeigeberechtigt sind
- Mutter
- Vater (bei nicht verheirateten Eltern, muss der Vater das Kind anerkannt haben)
- Hebamme
- jede dabeigewesene Person
Zur Registrierung der Geburt Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente:
Die Eltern sind miteinander verheiratet Mutter und Vater sind Schweizer Bürger
- Familienausweis oder Familienbüchlein im Original
Ein Elternteil ist ausländischer Staatsangehöriger, einer Schweizer
- Schweizer Familienausweis oder Familienbüchlein im Original
- Kopie des Passes des ausländischen Staatsangehörigen
- Kopie des Ausländerausweises
Pass sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Beide Eltern sind ausländische Staatsangehörige
Bitte erkundigen Sie sich vor der Geburt oder bevor Sie Urkunden beschaffen, welche Dokumente Sie beim Spitaleintritt einreichen müssen. Somit ist gewährleistet, dass die Geburt unmittelbar nach der Geburtsanzeige des Spitals eingetragen und Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
Falls Sie nach dem 1. Januar 2005 in der Schweiz geheiratet oder ein Kind geboren haben
- Schweizer Familienausweis oder Familienbüchlein im Original
- Kopie der Pässe
- Kopie der Ausländerausweise
Ausweisdokumente sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Falls Sie vor dem 1. Januar 2005 in der Schweiz geheiratet haben
- Schweizer Familienausweis oder Eheurkunde im Original
- Kopie der Pässe
- Kopie der Ausländerausweise
Ausweisdokumente sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Falls Sie im Ausland geheiratet haben und nicht im Besitz eines Familienausweises oder eines Familienbüchleins sind
- Geburtsurkunden der Kindseltern im Original, nicht älter als sechs Monate
- Eheurkunde im Original
- Kopie der Pässe
- Kopie der Ausländerausweise
Ausweisdokumente sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Hinweis
Kinder werden nur in die schweizerischen Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, so ist das entsprechende Konsulat für die Ergänzung zuständig.
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet:
Mutter ist Schweizerin
Kopie der Mitteilung einer vorgeburtlichen Kindsanerkennung (falls vorhanden)
Mutter ist Ausländerin
Bitte erkundigen Sie sich vor der Geburt oder bevor Sie Urkunden beschaffen, welche Dokumente Sie beim Spitaleintritt einreichen müssen. Somit ist gewährleistet, dass die Geburt unmittelbar nach der Geburtsanzeige des Spitals eingetragen und Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater sein Kind schon vor der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen. Diese Erklärung kann aber auch ohne Nachteile für das Kind und den Vater nach der Geburt abgegeben werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft dazu.
Gebühren
Auszug: Geburtsurkunde/CIEC Auszug aus dem Geburtsregister | Fr. 30.00 |
Auszug: Neuausstellung eines Familienausweises | Fr. 40.00 |
Nachführen des Familienausweises unmittelbar nach der Geburt | kostenlos |
Hülle zu Familienausweis | Fr. 10.00 |
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Allfällige weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt |
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | 044 728 42 99 | zivilstandsamt@horgen.ch |