Inhalt

Zuzug, Wegzug, Umzug

Ziehen Sie in unsere Gemeinde?
Beabsichtigen Sie Horgen zu verlassen?
Möchten Sie eine Adressänderung innerhalb Horgen melden?
Ortsmuseum mit Springbrunnen

Sind Sie neu nach Horgen gezogen? - Um Ihnen den Start in Horgen zu vereinfachen, finden Sie Wissenswertes unter Neuzuzüger in Horgen.

Sind Sie neu nach Horgen gezogen? - Um Ihnen den Start in Horgen zu vereinfachen, finden Sie Wissenswertes unter Neuzuzüger in Horgen.

Logo eUmzugCH

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug (Adressänderung innerhalb von Horgen) oder einen Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Horgen oder Wegzug aus Horgen in eine andere Gemeinde online melden. Strom, Gas und Wasser bitte den Gemeindewerken melden

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug (Adressänderung innerhalb von Horgen) oder einen Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Horgen oder Wegzug aus Horgen in eine andere Gemeinde online melden. Strom, Gas und Wasser bitte den Gemeindewerken melden

Umzug in Horgen

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Horgen um? - Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen per eUmzug (Online-Umzugsmeldung) oder der Abteilung Einwohnerdienste.

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Horgen um? - Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen per eUmzug (Online-Umzugsmeldung) oder der Abteilung Einwohnerdienste.

Zuzug

Sind Sie neu nach Horgen gezogen? Melden Sie Ihren Zuzug innerhalb 14 Tagen via eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) oder der Abteilung Einwohnerdienste. Einen Zuzug aus dem Ausland kann nicht online vorgenommen werden. Melden Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste.

Sind Sie neu nach Horgen gezogen? Melden Sie Ihren Zuzug innerhalb 14 Tagen via eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) oder der Abteilung Einwohnerdienste. Einen Zuzug aus dem Ausland kann nicht online vorgenommen werden. Melden Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste.

Wegzug

Sie beabsichtigen, Horgen zu verlassen? Melden Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen per eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) oder der Abteilung Einwohnerdienste. Einen Wegzug ins Ausland können Sie nicht online melden. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Abteilung Einwohnerdienste.

Sie beabsichtigen, Horgen zu verlassen? Melden Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen per eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) oder der Abteilung Einwohnerdienste. Einen Wegzug ins Ausland können Sie nicht online melden. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Abteilung Einwohnerdienste.

Mieterwechsel
Meldepflicht für Vermieterinnen, Vermieter und Logiegebende. Ein- und Auszugsanzeigen.
Meldepflicht für Vermieterinnen, Vermieter und Logiegebende. Ein- und Auszugsanzeigen.