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Adressänderung/Umzug
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Horgen um?
Eine Umzugsmeldung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen via eUmzug (Online-Formular) oder der Abteilung Einwohnerdienste gemeldet werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen resp. einzureichen:
- alten Schriftenempfangsschein/alte Schriftenempfangsscheine oder Meldebestätigungen
- Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
(bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder des Wohnungsausweises resp. des Hauptmietvertrages sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters) - Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
- Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- bzw. Scheidungsurkunde notwendig
Nach der Adressänderung erhalten Sie den neuen Schriftenempfangsschein/die neuen Schriftenempfangsscheine zugestellt.
Denken Sie daran, dass Sie sich zusätzlich für Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärme-Bezug bei den Gemeindewerken abmelden. Die Meldung können Sie online in unserem Online-Schalter sowie telefonisch oder per E-Mail beim Kundendienst der Gemeindewerke vornehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 728 44 44 | einwohnerdienste@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |