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Adressänderung/Umzug

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Horgen um?

Eine Umzugsmeldung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen via eUmzug (Online-Formular) oder der Abteilung Einwohnerdienste gemeldet werden. 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen resp. einzureichen:

  • alten Schriftenempfangsschein/alte Schriftenempfangsscheine oder Meldebestätigungen 
  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
    (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder des Wohnungsausweises resp. des Hauptmietvertrages sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters)
  • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
     

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
  • Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- bzw. Scheidungsurkunde notwendig
     

Nach der Adressänderung erhalten Sie den neuen Schriftenempfangsschein/die neuen Schriftenempfangsscheine zugestellt.

Denken Sie daran, dass Sie sich zusätzlich für Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärme-Bezug bei den Gemeindewerken abmelden. Die Meldung können Sie online in unserem Online-Schalter sowie telefonisch oder per E-Mail beim Kundendienst der Gemeindewerke vornehmen.

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