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Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Innerhalb der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, melden Sie sich persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste innert 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Bitte bringen Sie einen Ausweis (Pass/ID) mit. Sie können uns den Wegzug innerhalb der Schweiz auch online melden.

Achtung: Nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen sind für den eUmzug zugelassen. 

Wegzug ins Ausland 
Falls Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte sprechen Sie für die die Abmeldung ins Ausland frühestens 30 Tage vor der Abreise persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vor und bringen Sie Ihren Ausweis (Pass/ID) und zusätzlich Ihren Ausländerausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen) mit. 
 
Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärme-Bezug 
Denken Sie daran, dass Sie sich zusätzlich für Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärme-Bezug bei den Werken abmelden. Dies können Sie im Online-Schalter, telefonisch oder per E-Mail beim Kundendienst der Werke vornehmen.

Zugehörige Objekte