Inhalt
Steuern: Ratenzahlungsgesuch
Möchten Sie gerne Ihre Steuern in Raten bezahlen?
Provisorische Rechnung
Sie können bei der provisorischen Steuerrechnung die Anzahl Raten selber bestimmen.
Definitive Schlussrechnung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die definitive Schlussrechnung der Steuern innert der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu begleichen, können Sie sich mit einem begründeten, konkreten Ratenzahlungsgesuch an uns wenden. Üblicherweise werden bis zu drei Raten ohne weiteres gewährt.
Geben Sie uns an, welches Steuerjahr es betrifft, wie hoch die offene Steuerschuld ist und in welcher Höhe Sie die Raten wünschen.
Bemerkungen
Beachten Sie die Hinweise betreffend Verzinsung auf Ihrer Steuerrechnung.
Verfahren
Die Zahlungsvereinbarung/Stundung wird Ihnen nach positiver Prüfung mit den Einzahlungsscheinen per Post zugestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuern | 044 728 42 22 | steuern@horgen.ch |
Name |
---|
Gemeindesteuern |