Inhalt
Steuern
Allgemeine Aufgaben der Abteilung Steuern
- Definitive Steuerveranlagung von mindestens 60 % der unselbstständigen Pflichtigen(ordentliches Steuerregister)
- Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern
- Erstellung der Steuerrechnungen sowie deren Inkasso
- Inventaraufnahmen in Todesfällen
- Bewertung von Liegenschaften
- Steuerausscheidungen
- Quellensteuern
Bankverbindungen
Zürcher Kantonalbank Horgen
Bank-Clearing 700
Konto-Nr. 1126-0524.005
IBAN CH78 0070 0112 6005 2400 5
SWIFT und BIC: ZKBKCHZZ80A (Auslandzahlungen)
Postscheckkonto
Konto-Nr. 80-1148-8
IBAN CH56 0900 0000 8000 1148 8
Bankverbindungen Grundstückgewinnsteuer:
Benötigte Angaben:
- Vermerk: Depot Grundstückgewinnsteuern Konto 2006.10
- Adresse der verkauften Liegenschaft und Name des Eigentümer
Gemeindekasse, 8810 Horgen, PC 80-1148-8, IBAN CH56 0900 0000 8000 1148 8
oder
Zürcher Kantonalbank, 8810 Horgen, IBAN CH78 0070 0112 6005 2400 5
Öffnungszeiten
Informationen zu den Schalteröffnungszeiten sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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eKonto |
Gemeindesteuern |
Name |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Die Abteilung Steuern benötigt aber einen entsprechenden Antrag. Dieser kann online eingereicht werden (siehe eFristverlängerung). |
Nehmen Sie so rasch wie möglich Kontakt mit dem Steueramt der Gemeinde Horgen auf, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Betrifft Ihr Anliegen die direkte Bundessteuer, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem kantonalen Steueramt Zürich in Verbindung setzen. |