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Einbürgerung - Erleichtertes Verfahren
Für eine erleichterte Einbürgerung müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Zum Zeitpunkt der Eheschliessung war Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger.
- Sie leben seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Ehepartnerin oder dem Schweizer Ehepartner.
- Sie wohnen insgesamt fünf Jahre in der Schweiz.
- Sie haben mindestens in den letzten zwölf Monaten in der Schweiz gelebt.
- Sie halten sich an das Gesetz und haben kein Strafverfahren.
- Sie sind mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und verfügen über Grundkenntnisse der politischen, gesellschaftlichen, historischen und geografischen Verhältnisse in der Schweiz.
- Sie verfügen über einen schriftlichen Nachweis der Kenntnisse einer Landessprache auf Stufe B1 im mündlichen Ausdruck und A2 im schriftlichen Ausdruck.
Kosten
Die Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) und kostet 900 Franken. Die ausländische Ehefrau oder der ausländische Ehemann erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Schweizer Ehepartners oder der Schweizer Ehepartnerin.
Einbürgerungsformular
Das Formular für die erleichterte Einbürgerung können Sie direkt im Online-Schalter, telefonisch oder per E-Mail bestellen.
Dauer
Das Verfahren dauert ungefähr eineinhalb Jahre.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 728 42 88 | praesidiales@horgen.ch |
Frage |
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Das Staatssekretariat für Migration ist zuständig für die erleichterte Einbürgerung. Formulare für die erleichterte Einbürgerung können Sie bei uns telefonisch oder über den Online-Schalter bestellen. Ein Gesuch für erleichterte Einbürgerung können Sie stellen, wenn:
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