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Einbürgerung Schweizerin/Schweizer

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Einbürgerungsgesuch in Briefform adressiert an
    Gemeindeverwaltung Horgen, Gemeinderat, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen
    unterschrieben von allen Gesuchstellern
    (ab 18 Jahren muss ein separates Gesuch gestellt werden)
  • Personenstandsausweis*
    für ledige, verheiratete, verwitwete oder geschiedene Personen
  • Familienausweis*
    für ledige, verheiratete, verwitwete oder geschiedene Personen
  • Strafregisterauszug
    Auszug aus dem Zentralstrafregister (nur für Ehemann bzw. gesuchstellende Person, Bestellung unter www.e-service.admin.ch.)
  • Betreibungsauszug
    Auszug aus dem Betreibungsregister Horgen (gegen Gebühr erhältlich beim Gemeindeammann- und Betreibungsamt Horgen, 1. Stock im Restaurant Fontana, Zugerstrasse 12, 8810 Horgen, Telefon 044 728 42 44)
  • Verzichts- oder Beibehaltungserklärung (siehe untenstehende PDF-Dokumente)
    Für das Verzichten oder Beibehalten des bisherigen Bürgerrechts erkundigen Sie sich bitte beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes.

*Diese Ausweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein und können beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes bezogen werden, sofern die Personendaten noch nicht im informatisierten Standesregister figurieren (bitte beim zuständigen Zivilstandsamt anfragen).

Die Gebühren und Auslagen sind wie folgt festgesetzt                                   
Umtriebsentschädigung gemäss kantonaler Gebührenordnung Fr. 100.00
Barauslagen (Kosten für Publikation, Schreibgebühren) Fr. 150.00
Total Fr. 250.00


Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/einbuergerungen.html

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