Inhalt
Geburt
Eine Geburt muss innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zur Beurkundung gemeldet werden. Ist die Geburt im See-Spital erfolgt, erstattet das Spital die Anzeige. Alle anderen Geburten müssen beim Zivilstandsamt angezeigt werden.
Anzeigeberechtigt sind
- Mutter
- Vater (bei nicht verheirateten Eltern, muss der Vater das Kind anerkannt haben)
- Hebamme
- jede dabeigewesene Person
Zur Registrierung der Geburt Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente:
Die Eltern sind miteinander verheiratet Mutter und Vater sind Schweizer Bürger
- Familienausweis oder Familienbüchlein im Original
Ein Elternteil ist ausländischer Staatsangehöriger, einer Schweizer
- Schweizer Familienausweis oder Familienbüchlein im Original
- Kopie des Passes des ausländischen Staatsangehörigen
- Kopie des Ausländerausweises
Pass sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Beide Eltern sind ausländische Staatsangehörige
Bitte erkundigen Sie sich vor der Geburt oder bevor Sie Urkunden beschaffen, welche Dokumente Sie beim Spitaleintritt einreichen müssen. Somit ist gewährleistet, dass die Geburt unmittelbar nach der Geburtsanzeige des Spitals eingetragen und Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
Falls Sie nach dem 1. Januar 2005 in der Schweiz geheiratet oder ein Kind geboren haben
- Schweizer Familienausweis oder Familienbüchlein im Original
- Kopie der Pässe
- Kopie der Ausländerausweise
Ausweisdokumente sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Falls Sie vor dem 1. Januar 2005 in der Schweiz geheiratet haben
- Schweizer Familienausweis oder Eheurkunde im Original
- Kopie der Pässe
- Kopie der Ausländerausweise
Ausweisdokumente sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Falls Sie im Ausland geheiratet haben und nicht im Besitz eines Familienausweises oder eines Familienbüchleins sind
- Geburtsurkunden der Kindseltern im Original, nicht älter als sechs Monate
- Eheurkunde im Original
- Kopie der Pässe
- Kopie der Ausländerausweise
Ausweisdokumente sowie Ausländerausweise sind durch das Spital mit einem Stempel zu beglaubigen. Bitte bringen Sie die originalen Dokumente dem See-Spital.
Hinweis
Kinder werden nur in die schweizerischen Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, so ist das entsprechende Konsulat für die Ergänzung zuständig.
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet:
Mutter ist Schweizerin
Kopie der Mitteilung einer vorgeburtlichen Kindsanerkennung (falls vorhanden)
Mutter ist Ausländerin
Bitte erkundigen Sie sich vor der Geburt oder bevor Sie Urkunden beschaffen, welche Dokumente Sie beim Spitaleintritt einreichen müssen. Somit ist gewährleistet, dass die Geburt unmittelbar nach der Geburtsanzeige des Spitals eingetragen und Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater sein Kind schon vor der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen. Diese Erklärung kann aber auch ohne Nachteile für das Kind und den Vater nach der Geburt abgegeben werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft dazu.
Gebühren
Auszug: Geburtsurkunde/CIEC Auszug aus dem Geburtsregister | Fr. 30.00 |
Auszug: Neuausstellung eines Familienausweises | Fr. 40.00 |
Nachführen des Familienausweises unmittelbar nach der Geburt | kostenlos |
Hülle zu Familienausweis | Fr. 10.00 |
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Allfällige weitere Gebühren des Zivilstandsamtes sowie des Gemeindeamtes für eine allfällige Aktenprüfung bleiben vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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MerkblattGeburt.pdf (PDF, 22.41 kB) | Download | 0 | MerkblattGeburt.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | 044 728 42 99 | zivilstandsamt@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |