Inhalt
Aus den Verhandlungen des Gemeinderats
- Allmendkooperation AKH – Förderfonds: Genehmigung
- Stellvertretungen Zivilstandsämter im Bezirk Horgen: Genehmigung
- Horgner Weihnachtsmarkt 2024: Betriebsbewilligung
- Neusignalisation Parkverbot "Wendeplatz" Rebackerstrasse: Genehmigung
- Zentrale Klärschlammverwertung Werdhölzli - Neuer Vertrag über Anlieferung und Verwertung von entwässertem Klärschlamm: Genehmigung
- Zweckverband ARA Zimmerberg – Budget 2025 – Abschied: Genehmigung
- Bewilligte Kreditanträge
- Kreditabrechnungen: Genehmigungen
- Erteilte Baubewilligungen
1. Allmendkooperation AKH – Förderfonds: Genehmigung
Die Allmendkorporation Horgen (AKH) und die Gemeinde Horgen haben gemeinsam ein Konzept für einen Förderfonds erstellt. Der Zweck des Förderfonds setzt Schwerpunkte bei der Zielgruppe Kinder und Jugendliche, bei sportlichen und musischen Aktivitäten und bei kulturellen Anlässen und Aktivitäten für Horgen. Der Gemeinderat begrüsst das vorgelegte Konzept, denn es bietet die Möglichkeit, Projekte von Horgnerinnen und Horgnern zu unterstützen, für die bisher keine Mittel zur Verfügung gestellt werden konnten. Deshalb ist der Gemeinderat bereit, den jährlich von der AKH Horgen an die Gemeinde ausgerichteten Betrag von Fr. 30'000.00 in den gemeinsamen Fonds einzulegen. Die AKH macht ihrerseits jährlich eine weitere Einlage in gleicher Höhe.
2. Stellvertretungen Zivilstandsämter im Bezirk Horgen: Genehmigung
Im Jahr 2020 wurde aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine gegenseitige und unbefristete Stellvertretungsregelung zwischen den Zivilstandsämtern Wädenswil und Horgen sowie zwischen dem Zivilstandsamt Thalwil und dem ehemaligen Zivilstandsamt Sihltal eingeführt. Diese sollte sicherstellen, dass auch in Ausnahmesituationen wie Krankheit, Unfall oder personellen Engpässen Beurkundungen durchgeführt und der Betrieb der Zivilstandskreise aufrechterhalten werden kann – und zwar unabhängig von der vergangenen Coronapandemie. Um die Stellvertretung noch breiter abzustützen und ihre dauerhafte Gewährleistung sicherzustellen, wird vorgeschlagen, sie auf den gesamten Bezirk Horgen auszuweiten. Das bedeutet, dass die Zivilstandsämter Horgen, Wädenswil, Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg und Sihltal-Albis sich gegenseitig bei Bedarf vertreten und unterstützen können. Der Gemeinderat hat der unbestimmten und unbefristeten ausserordentlichen Stellvertretung der Zivilstandskreise Horgen, Wädenswil, Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg und Sihltal-Albis nun zugestimmt.
3. Horgner Weihnachtsmarkt 2024: Betriebsbewilligung
Der Weihnachtsmarkt, organisiert durch den Handwerks- und Gewerbeverein Horgen HGV, steht wieder in Planung. Der Markt wird an drei Tagen durchgeführt, nämlich am Freitag, 29. November 2024 von 17.00 bis 22.00 Uhr, am Samstag, 30. November 2024, von 10.00 bis 22.00 Uhr und am Sonntag, 1. Dezember 2024, von 11.00 bis 19.00 Uhr. Der Gemeinderat hat dem Handwerks- und Gewerbeverein Horgen die Bewilligung für die Durchführung des Weihnachtsmarktes unter Einhaltung spezifischer Bedingungen und Auflagen erteilt.
4. Neusignalisation Parkverbot "Wendeplatz" Rebackerstrasse: Genehmigung
Mit Erstellung der neuen Überbauung an der Rebackerstrasse drängt sich eine Neusignalisation auf. Da es sich bei der Rebackerstrasse um eine Sackgasse handelt, wurde ein Wendeplatz realisiert, welcher jedoch oft als Parkplatz zweckentfremdet wird. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, bei der Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung Verkehrsanordnungen, an der Rebackerstrasse die Signalisation "Parkverbot" Sig. 2.50, mit der Ergänzung Wendeplatz, zu beantragen.
5. Zentrale Klärschlammverwertung Werdhölzli - Neuer Vertrag über Anlieferung und Verwertung von entwässertem Klärschlamm: Genehmigung
Das Jahr 2023 war das erfolgreichste Betriebsjahr seit Inbetriebnahme der zentralen Klärschlammverwertungsanlage Werdhölzli (KSV). Trotzdem war es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, einen Ertrag zu gewinnen (ersichtlich im Jahresbericht 2023). Die Betreiberin der KSV, die Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) ist deshalb gezwungen, den Anlieferpreis für die Jahre 2025 bis 2027 zu erhöhen. Diese Preiserhöhung ist im neu vorliegenden Vertrag, welcher ab 1. Januar 2025 gültig ist, enthalten. Der Gemeinderat ist mit dem Vertrag einverstanden und hat die entsprechenden Kosten nun budgetiert.
6. Zweckverband ARA Zimmerberg – Budget 2025 – Abschied: Genehmigung
Die Betriebskommission der ARA Zimmerberg hat das Budget 2025 zuhanden der vier Verbandsgemeinden verabschiedet. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Horgen hat das Budget 2025 geprüft und den Verbandsgemeinden zur Genehmigung empfohlen.
7. Bewilligte Kreditanträge
Der Gemeinderat hat für die folgenden Projekte die entsprechenden Kreditanträge bewilligt:
- Die Kosten für die Ausführung des Projekts "Schulhaus Schützenmatt Sanierung/Restnutzung Hallenbad" von Fr. 250'000.00 (ordentlich budgetiert).
- Die Kosten für die Projektierung des Projekts "Alte Landstrasse 24 (Schinzenhof) Aufteilung Mietflächen mit Altlastensanierung und Brandschutz und Rückbau (Neuvermietung)" von Fr. 150'000.00 (ordentlich budgetiert)
- Die Kosten für die Ausführung des Projekts "Sportanlage Waldegg Fussballplätze B und D: Neue Beleuchtung LED" von Fr. 500'000.00 (ordentlich budgetiert).
- Die Kosten für die Ausführung des Projekts "Ersatzbeschaffung Schlauchpflegeanlage" von Fr. 115'000.00 (Fr. 110'000.00 ordentlich budgetiert, Abweichung von Fr. 5'000.00 gemeinderätlicher Kreditrahmen)
- Die Kosten für die Ausführung des Projekts "Neuanschaffung Dienst- und Pikettfahrzeug" von Fr. 26'500.00 (gemeinderätlicher Kreditrahmen)
8. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Kreditabrechnungen erhalten und genehmigt:
- "Neubau Garderobengebäude der Sportanlage Waldegg" mit Gesamtkosten von Fr. 147'023.35 und Mehrkosten von Fr. 6'523.35.
- "Küchen-, Bad- und Strangsanierung der Alterssiedlung Tannenbach" mit Gesamtkosten von Fr. 142'411.00 und Mehrkosten von Fr. 7'911.00.
9. Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung gemäss Projektunterlagen und unter bestimmten Auflagen und Vorbehalten erteilt:
- PAX Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Sanierung und Aufstockung Mehrfamilienhäuser sowie Neubau von 2 Unterflurcontainern auf den Grundstücken an der Einsiedlerstrasse 234, 236, 238, 240 und 242.
Gemeinderat Horgen