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Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.

Dem Gesuch ist ein Handlungsfähigkeitszeugnis beizulegen und die Unterlagen sind vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Einwohnerdienste einzureichen.

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