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Gemeinderat
Der Gemeinderat besorgt die in der Gemeindeordnung definierten Geschäfte für die Gemeinde Horgen. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde Horgen gegen aussen, sofern nicht eine andere Behörde zuständig ist. Er ist für den Vollzug der ihm durch übergeordnetes Recht oder vorgesetzte Behörden gestellten Aufgaben ebenso zuständig wie für die Vorberatung und Antragstellung der Geschäfte der Gemeindeversammlung und der Urnenabstimmung.
Der Gemeindeschreiber ist für die Vorbereitung und Koordination der Ratsgeschäfte verantwortlich und unterstützt den Gemeinderat in rechtlichen und strategischen Fragen. Überdies sorgt er als Leiter der Gemeindeverwaltung dafür, dass die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Gemeinderat reibungslos funktioniert.
Die Legislaturziele des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022/26 finden Sie unter Legislaturziele.
Kontakt
GemeinderatBahnhofstrasse 10
Postfach
8810 Horgen
Telefon 044 728 42 81
Fax 044 725 58 30
praesidiales@horgen.ch
Personen
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