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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes.

Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV helfen AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, welche in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge.

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören diese zum sozialen Fundament unseres Staates. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

 

Neuerungen ab 1. Januar 2021
Am 1. Januar 2021 ist die EL-Reform in Kraft getreten. Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens - Einführung einer Eintrittsschwelle - Einführung einer Rückerstattungspflicht - Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • Senkung des EL-Mindestbetrags


Für Personen, die bereits EL beziehen, gilt eine Übergangsfrist: Falls die Reform bei anspruchsberechtigten Personen zu tieferen Leistungen führt, werden für diese während längstens drei Jahren die bisherigen Ansprüche beibehalten. Danach erfolgt die Anpassung an das neue Recht. Die Durchführungsstellen überprüfen automatisch, welche Konstellation für die Personen vorteilhafter ist. Es muss also kein Gesuch eingereicht werden

Anmeldung Zusatzleistungen zur AHV/IV
Folgende Formulare und Unterlagen werden für eine Neuanmeldung benötigt:

  • Anmeldeformular
  • Persönliche Unterlagen
  • Vollmacht

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu Zusatzleistungen zur AHV/IV.

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