Inhalt
Bewilligung und Aufsicht der Kinderbetreuungsangebote
Die Gemeinde ist nach den gesetzlichen Grundlagen zuständig für die Bewilligung und Aufsicht der Kinderbetreuungsangebote. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstelle Familienergänzende Betreuung.
Weitere Informationen zur Bewilligung von Kindertagesstätten entnehmen Sie dem Merkblatt Bewilligung von Kitas. In unserem Online-Schalter finden Sie das Antragsformular für die Betriebsbewilligung bzw. deren Erneuerung sowie eine Checkliste.
Aufsicht und Meldepflicht Tagesfamilien
Seit 1. August 2020 ist die Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TaK) in Kraft. Sie regelt den Vollzug der Bestimmungen zu den Tagesfamilien. Tagesfamilien sind Betreuungspersonen, die regelmässig gegen Entgelt Kinder im eigenen Haushalt betreuen. Die Gemeinde nimmt die Aufsicht wahr. Betreuungspersonen in Tagesfamilien betreuen Kinder auf privater Basis oder als Mitarbeitende einer Tagesfamilienorganisation. Meldepflichtig ist, wer regelmässig für mehr als 25 Stunden pro Woche ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt im eigenen Haushalt betreut. Die Meldepflicht gilt auch für Verwandte und Bekannte, die Tageskinder gegen Entgelt betreuen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Melde- und Aufsichtspflicht. Im Online-Schalter finden Sie das Meldeformular Tagesfamilien.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Familienergänzende Betreuung | 044 718 17 85 | kinderbetreuung@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Gesellschaft | 044 728 42 55 | gesellschaft@horgen.ch |
Name | Download |
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