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Bootsplätze
Sie interessieren sich für einen Bootsplatz in Horgen?
Die Gemeinde Horgen führt eine lange Warteliste (ca. 20 - 30 Jahre) für Bootsplätze. Das entsprechende Formular finden Sie im Online-Schalter.
Die Einschreibegebühr beträgt einmalig Fr. 100.00. Erst mit der Einzahlung dieser Gebühr wird gilt die Anmeldung als definitiv. Die jährlich wiederkehrende Erneuerungsgebühr für die Bootsplatzwarteliste beträgt Fr. 20.00.
Frist zur Erneuerug: jährlich bis 28. Februar
Gemäss Verordnung über das Stationieren von Schiffen (Stationierungsverordnung) des Kantons Zürich muss die Anmeldung jährlich erneuert werden. Die Verantwortung für die fristgerechte Bezahlung der Erneuerungsgebühr liegt bei den Wartenden. Nicht erneuerte Anmeldungen werden von der Warteliste gestrichen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Liegenschaften und Sport | 044 728 41 44 | liegenschaftenundsport@horgen.ch |
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