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Emissionskontrolle/Feuerungskontrolle

Aufgabenbereich
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die eidgenössische Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen.

Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Horgen überwacht die Emissionen aller Öl- und Gasheizungen bis 1000 kW, sowie Holzzentralheizungen und Holzeinzelraumfeuerungen bis 70 kW. Öl- und Holzzentralheizungen müssen alle zwei Jahre, Gasheizungen alle vier Jahre einer Feuerungskontrolle unterzogen werden. Ebenso sind regelmässig benutzte Holzeinzelraumfeuerungen (ab 200 kg pro Jahr), wie z.B. Cheminées und Kachelöfen, alle zwei Jahre kontrollpflichtig (visuelle Kontrolle). Zudem führt der Feuerungskontrolleur gesetzlich vorgeschriebene Abnahmekontrollen, Klagekontrollen, allfällige Nachkontrollen und periodische Kontrollen aller Brennstoffe durch.

Die Gemeinde Horgen hat per 1. Januar 2025 den Fachbereich "Feuerungskontrolle" an die Einzelfirma "Feuerungskontrollen Rüdisühli" ausgelagert.

Kontakt und Auskünfte

Bei Fragen steht Ihnen Herr Fabian Rüdisühli gerne direkt zur Verfügung.

Feuerungskontrollen Rüdisühli
Fabian Rüdisühli
Sonnenbergstrasse 51
8610 Uster

Telefon 079 455 17 27
E-Mail: feuerungskontrolle@horgen.ch

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif.

Zulassungsliste messberechtigter Fachfirmen im Kanton Zürich
www.luft.zh.ch/feuerungskontrolle

 

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