Inhalt

Liegenschaftsentwässerung

Die Siedlungsentwässerung auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere die Versickerung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Abwasser ist in der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) geregelt.

Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle im Privateigentum stehenden Einrichtungen zum Versickern, Sammeln, Vorbehandeln, Reinigen und Ableiten von Abwasser von privaten Gebäuden, Anlagen und Grundstücken.

Die Anschlussstelle an die öffentliche Kanalisation ist Bestandteil der privaten Abwasseranlagen.

Unsere Dienstleistungen:
  • Bewilligung von privaten Kanalisationsprojekten
  • Beratung in Abwasserfragen

Zugehörige Objekte