Inhalt
Adressauskunft
Adressauskünfte werden nur schriftlich (auch per E-Mail) und gegen Gebühren erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
Auskunft
Privaten Personen oder Organisationen werden auf Gesuch hin, folgende Angaben (gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit.a Informations- und Datenschutzgesetz) bekanntgegeben:
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (Interessennachweis beilegen)), werden folgende Angaben bekanntgegeben:
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Gebühren
Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Fr. 15.00 bis Fr. 30.00, die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung.
Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 728 44 44 | einwohnerdienste@horgen.ch |
Name | Download |
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