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Adressauskunft

Adressauskünfte werden nur schriftlich (auch per E-Mail) und gegen Gebühren erteilt.

Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Auskunft
Privaten Personen oder Organisationen werden auf Gesuch hin, folgende Angaben (gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit.a Informations- und Datenschutzgesetz) bekanntgegeben:

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (Interessennachweis beilegen)), werden folgende Angaben bekanntgegeben:

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort

Gebühren 
Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Fr. 15.00 bis Fr. 30.00, die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung. 

Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Preis

Fr. 15.00 bis Fr. 30.00

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