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Energiestadt Horgen: Förderprogramm Erneuerbare Energien und Mobilität

Damit wir die Energieziele gemeinsam erreichen, unterstützen wir Sie mit verschiedenen Angeboten:

Förderprogramm Energie
Das gemeindeeigene Förderprogramm gibt es seit 2009. Aktuell stellt die Gemeinde Horgen jährlich Fördergelder in der Höhe von Fr. 250'000.00 für Privathaushaltungen und Gewerbebetriebe zur Verfügung.

Das Energie-Förderprogramm im Überblick finden Sie unter Broschüre Förderprogramm.

Bitte beachten Sie: Das Gesuch muss vor Baubeginn bei der Gemeinde eingereicht werden und Anlagen bei Neubauten werden nicht gefördert.

Hier gelangen Sie zur Förderplattform der Gemeinde Horgen.

Was wird von der Gemeinde Horgen gefördert?

  • Photovoltaikanlagen (bei bestehenden Gebäuden)
  • Sonnenkollektoren (bei bestehenden Gebäuden)

Bezüglich Elektro-Tankstellen sieht das Reglement vor, dass die Förderung durch die Gemeinde Horgen endet, sobald der Kanton ein eigenes Förderprogramm startet. Seit dem 6. Februar 2023 können nun Förderanträge für Ladestationen für die Elektromobilität beim Kanton Zürich eingereicht werden. Bei der Gemeinde Horgen gibt es deshalb keine finanziellen Beiträge mehr an die Installation von Ladesystemen für Elektroautos.

Falls Sie vor der Gesucheinreichung abschätzen möchten, wie viel der Förderbeitrag betragen könnte, dann benutzen Sie den Fördergeldrechner der Gemeinde Horgen.

Förderbeiträge des Bundes und des Kantons Zürich 
Bund und Kantone zahlen ebenfalls Förderbeiträge.

Fördergeldrechner für Bundesbeitrag an PV-Anlage (Pronovo)
Fördergeldrechner für Kantonsbeitrag an Sonnenkollektor

Hier muss zusätzlich ein separates Gesuch eingereicht werden:

Weitere Links zum Förderprogramm:


Falls Sie keine Möglichkeit haben, dass Gesuch elektronisch auf der Plattform einzugeben, können Sie hier ein Formular herunterladen, welches Sie ausfüllen und per Post oder per Email einreichen können.

Wir möchten Sie auch auf unsere Energieberatungen hinweisen. Sie können sich über die optimalen Lösungen für Ihre Liegenschaft von kompetenten Fachpersonen individuell beraten lassen. Auch diese Fachberatungen werden von der Gemeinde vergünstigt.

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