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Amtlicher Quartierplan Lerchen - Einleitung

17. August 2018

Mit Beschluss-Nr. 476 vom 11. Dezember 2017 hat der Gemeinderat Horgen aufgrund eines Baugesuchs eines Grundeigentümers das Quartierplanverfahren Lerchen gestützt auf § 147 PBG von Amtes wegen eingeleitet. Das Quartierplangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Osten: Zugerstrasse

  • Süden: Heubachstrasse

  • Westen: Grundstücksgrenzen der Liegenschaften Kat. Nrn. 6696, 8233, 8522

  • Norden: Zugerstrasse

Verbindlich ist der Perimeterplan 1:500 vom 20. November 2017 der Gossweiler Ingenieure AG, 8600 Dübendorf.

Mit Verfügung ARE Nr. 1873/17 vom 30. Mai 2018 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die Verfahrenseinleitung genehmigt. Der Einleitungsbeschluss des Gemeinderates Horgen und der Genehmigungsverfügung der Baudirektion des Kantons Zürich werden den beteiligten Grundeigentümern schriftlich zugestellt (§148 Abs. 1 und §5 Abs. 3 PBG).

Die Unterlagen zur Verfahrenseinleitung liegen während 30 Tagen, d.h. vom 17. August 2018 bis 16. September 2018, bei der Gemeindeverwaltung, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bzw. des Empfangs dieses Beschlusses an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Mit dem Rekurs gegen die Einleitung eines Quartierplanverfahrens kann nur geltend gemacht werden, die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens fehlten oder sie seien gegeben; Einwendungen dieser Art können später nicht mehr erhoben werden (§ 148 Abs. 2 PBG).

Gemeinderat Horgen

 

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