Inhalt

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

8. März 2024
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Informationssicherheit – Datenschutz, Leitlinie und Weisung: Genehmigung
  2. Anschaffung Fahrzeuge (Spitex und Polizei)
  3. Neues Reglement Nutzung Taxistandplätze: Genehmigung
  4. Neubau Oberstufen-Schulhaus: Bauherrenbegleitung und Werkvertrag
  5. Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024: Kummrüti- und Mythenstrasse
  6. Beachvolleyballturnier und –party: Bewilligung
  7. Schinzenhof – Erneuerung Parkkassensystem Tiefgarage, Kreditantrag: Genehmi-gung
  8. Fernwärmeverbund: Kreditantrag Grobprojekt: Genehmigung
  9. Initiative "Bezahlbarer Wohnraum": Ablehnung
  10. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
  11. Erteilte Baubewilligungen

1. Informationssicherheit – Datenschutz, Leitlinie und Weisung: Genehmigung
Der Gemeinderat verabschiedete im Jahr 2021 ein Unterlagenpaket mit verschiedenen Dokumenten zur Thematik "Informationssicherheit und Datenschutz". Die Leitlinien sowie die Weisung wurden zuletzt im Jahr 2022 angepasst. Die beiden Dokumente wurden in der Zwischenzeit wieder überarbeitet und entsprechen dem aktuellen Stand des geltenden Rechts und den Gegebenheiten in Horgen. Der Gemeinderat hat sowohl die Leitlinie wie auch die Weisung zur Informationssicherheit genehmigt und per 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Parallel dazu wurde im vergangenen Jahr eine Cyberversicherung für die Gemeinde Horgen abgeschlossen (bereits kommuniziert).

2. Anschaffung zweier Fahrzeuge (Spitex und Polizei): Genehmigung
Sowohl bei der Spitex als auch bei der Gemeindepolizei muss dringlich ein neues Fahrzeug angeschafft werden. Der Gemeinderat hat die dazugehörigen Kredite bewilligt:

  • Die Beschaffungskosten für ein zusätzliches Fahrzeug sind im Budget 2024 nicht enthalten.  Der Ausführungskredit von Fr. 25'000.00 für ein Hybrid-Fahrzeug wurde zu Lasten der Erfolgsrechnung Spitex Horgen-Oberrieden als gebundene Ausgabe bewilligt.
  • Gleiches gilt für die Gemeindepolizei. Das defekte Zivilfahrzeug muss ersetzt werden. Die Finanzierung erfolgt über Leasing (45 Monate). Die Kosten inkl. Vollausrüstung für ein Hybrid-Fahrzeug von Fr. 55'856.00 wurde zu Lasten der Erfolgsrechnung Gemeindepolizei als gebundene Ausgabe bewilligt.
     

3. Neues Reglement Nutzung Taxistandplätze: Genehmigung
Bisher lagen die rechtlichen Grundlagen für das Taxiwesen bei der Gemeinde. Auf den 1. Januar 2024 wurde das Taxi- und Limousinenwesen mit dem Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) sowie der dazugehörenden Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV) eine kantonale Regulierungs- und Vollzugsaufgabe. Insbesondere geht damit die Kompetenz zur Erteilung der Taxibetriebsbewilligungen sowie der Chauffeurbewilligungen in die Zuständigkeit des Kantons über. Die Gemeinden können gemäss einzig zukünftig eine Bewilligungspflicht für Taxistandplätze auf öffentlichem Grund (Taxistandplatzbewilligungen) vorsehen. Da seit Anfang Januar 2024 nun das übergeordnete kantonale Recht gilt, hat der Gemeinderat die kommunalen Verordnungen zum Taxiwesen aufgehoben. Für die Vergabe der Taxistandplatzbewilligungen ist ein neues Reglement notwendig. Der Gemeinderat hat das vorliegende Reglement genehmigt und es tritt nach Ablauf der Rekursfrist (amtliche Publikation am 28. Februar 2024) per 1. April 2024 in Kraft.          

4. Neubau Oberstufen-Schulhaus: Bauherrenbegleitung und Werkvertrag
Nach der deutlichen Zustimmung der Horgnerinnen und Horgnern an der Urnenabstimmung zum Neubau des Oberstufen-Schulhauses hat der Gemeinderat bereits den Auftrag der Bauherrenbegleitung an die Firma Schätti AG erteilt. Ausserdem hat er die den Werkvertrag mit HRS Real Estate AG unter einzuhaltenden Auflagen genehmigt.

5. Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024: Kummrüti- und Mythenstrasse
Nach der erfolgten Urnenabstimmung vom 3. März 2024 ist nun bereits das erste Geschäft für die Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 bekannt. Dem Souverän wird das Projekt "Kummrüti- und Mythenstrasse – Strassen- und Werkleitungssanierung" unterbreitet. Der erforderliche Ausführungskredit beläuft sich gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 6'120'000.00 (+/- 10 %, erhöht sich um das Ausmass der ausgewiesenen Teuerung).

6. Beachvolleyballturnier und –party: Bewilligung
Im Februar 2024 reichte der Schwimmclub Horgen (Veranstalter) das Gesuch für eine Polizeistundenverlängerung für das jährliche Beachvolleyballturnier und –Party ein. Dieses findet am 5. und 6. Juli 2024 auf der Seegüetliwiese statt. Ebenso ist wieder ein Swimmathon und ein Schülerschwimmen geplant. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Beachvolleyballturniers und -Party erteilt.

7. Schinzenhof – Erneuerung Parkkassensystem Tiefgarage, Kreditantrag: Genehmigung
Das aktuelle Parkkassensystem und die Schrankenanlage der Tiefgarage im Schinzenhof wurden im Jahr 2009 in Betrieb genommen. Dieser Teil der Anlage ist am Ende ihrer Lebensdauer und es gibt keine Ersatzteile mehr. Mit der Erneuerung des Kassensystems und der Schrankenanlage wird die gesamte Anlage auf den neusten Stand gebracht. Die vier bestehenden Kassen werden durch neue ersetzt. Dasselbe gilt bei den vier Schrankenanlagen. Das bestehende Parksystem ist von der Firma Digitalparking AG. Da einige Komponenten von der Anlage übernommen werden können, soll der Auftrag wieder an diese Firma vergeben werden. Die Kosten für die Ausführung des Projektes "Erneuerung Parkkassensystem Tiefgarage Schinzenhof" wurden im Budget 2024 mit Fr. 130'000.00 ordentlich eingestellt. Die Gesamtkosten für die Ausführung des Projektes belaufen sich auf Fr. 140'000.00. Der Gemeinderat hat dem Ausführungskredit zu Lasten des gemeinderätlichen Kreditrahmens bewilligt.

8. Fernwärmeverbund: Kreditantrag Grobprojekt: Genehmigung
Bezugnehmend auf die Anfang Februar 2024 vom Gemeinderat eingesetzte Steuerungsgruppe im Bereich Fernwärme hat der Gemeinderat zwei Kreditanträge zu diesem Thema bewilligt. Beide Kreditanträge wurden im Budget 2024 ordentlich budgetiert:

  • Die Kosten für die Projektierung des Projektes "Fernwärmeverbund Grobprojekt EC Scheller Projektierung" mit einem Projektierungskredit von Fr. 500'000.00,
  • Die Kosten für die Projektierung des Projektes "Fernwärmeverbund Grobprojekt externe Planungskosten" mit einem Projektierungskredit von Fr. 500'000.00.

9. Initiative "Bezahlbarer Wohnraum": Ablehnung
Im Juli 2023 reichte Simon Vogt, Co-Präsident SP Horgen, eine Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum in Horgen ein.  Der Gemeinderat hat den Initiativinhalt im Detail geprüft und beantragt den Stimmberechtigten an der Juni-Gemeindeversammlung dieses Jahres die Ablehnung der Initiative.

Der Anteil an Genossenschaftswohnungen ist in Horgen im Vergleich zur Region im Kanton Zürich deutlich höher und ist seit 2012 nochmals gestiegen. Er liegt mit 11,2 % deutlich über anderen Bezirksgemeinden (Thalwil 6,8 %, Wädenswil 3,5 %, Richterswil 3,4 %). Trotzdem ist sich der Gemeinderat Horgen über das derzeitige starke Bevölkerungswachstum, welches in der gesamten Zürichseeregion herrscht, vollumfänglich bewusst. Mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts und der derzeitigen Weiterbearbeitung an der Horgner Richtplanung werden die Grundpfeiler für eine neue Bau- und Zonenordnung gesetzt, welche in einzelnen Quartieren zu einer massvollen Verdichtung des Wohnraums führen wird. Der Anstieg der Bevölkerung generiert eine Nachfrage nach zusätzlicher Infrastruktur für Schule, sozialen Wohnbau, Verkehr, Freizeit und Energiezulieferung. Dies bindet die Finanzen und die zur Verfügung stehenden Grundstücke. Bei jedem der Gemeinde zur Verfügung stehenden Grundstück wird sich der Gemeinderat überlegen müssen, welchem öffentlichen oder gesellschaftlichem Interesse es dienen soll. Würde hingegen die Initiative angenommen, müsste der Gemeinderat möglichst rasch neue Baulandkäufe tätigen, was derzeit kaum möglich beziehungsweise ausserordentlich teuer wäre. Noch bereits vorhandene gemeindeeigene Parzellen würden nicht mehr für die Erweiterung von zusätzlichem Wohnraum für ältere Generationen, für neue Raumformen für die Schule, für Asylraum und für weitere Infrastrukturen der Energieversorgung zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat lehnt daher die Initiative "Für mehr bezahlbaren Wohnraum in Horgen" ab.

10. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Kreditabrechnungen der in den letzten Jahren bewilligten Projekte erhalten und genehmigt bzw. zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet:

  • "Sanierung der Liegenschaft Sust Ortsmuseum" mit Gesamtkosten von Fr. 3'296'087.29 und Minderkosten von Fr. 153'912.71.
  • "Seestrasse 210 – Sanierung und Neubau" mit Gesamtkosten von Fr. 2'621'840.10 und Mehrkosten von Fr. 109'840.10.
  • "Sportanlage Allmend – Ersatz Flutlichtanlage" mit Gesamtkosten von Fr. 382'178.07 und Mehrkosten von Fr. 34'178.07.
  • "Neubau des Kindergarten Allmend" mit Gesamtkosten von Fr. 4'084'910.48 und Minderkosten von Fr. 375'089.52.
  • "Alterssiedlung Baumgärtlihof - Liftersatz" mit Gesamtkosten von Fr. 106'223.60 und Minderkosten Fr. 48'776.40.
  • "Baumgärtlihof – Neugestaltung Nutzbeläge über Untergeschoss (Flachdachsanierung)" mit Gesamtkosten von Fr. 417'296.20 und Minderkosten von Fr. 72'703.80.

11. Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen/Entscheide gemäss Projektunterlagen und unter bestimmten Auflagen und Vorbehalten erteilt:

  • DH Baudienstleistungen GmbH, Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau von 6 Reihen-Einfamilienhäuser mit Tiefgarage sowie Umbau und Nutzungsänderung eines Gebäudes auf dem Grundstück am Bockenweg 27 und 29,
  • Erben Markus Frei Willis, Umbau des Bauernhauses, Anbau und Umbau der Scheune und Umgebungsgestaltung (bereits ausgeführt) auf dem Grundstück Oberes Dürenmoos 8 und 8.1, Hirzel,
  • Westa Immobilien AG, Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen und einer Tiefgarage auf dem Grundstück am Allmendhölzliweg 6,
  • Rüegg Matthias, Sanierung Bootshaus und Neubau Carport auf dem Grundstück an der Seegartenstrasse 62b.

Gemeinderat Horgen