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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

24. März 2022
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Ukraine-Hilfe: Verantwortlichkeiten und Vorgehen
  2. Heerenrainli: Genehmigung Dienstbarkeit öffentliches Fusswegrecht
  3. Oberstufenzentrum: Delegierung der Jury
  4. Trinkwasserversorgung in Notlagen
  5. Richtlinien Amtliche Vermessung: Genehmigung Ergänzungen
  6. Oberstufenzentrum: Festlegung des Raumprogramms
  7. Kanalanschlussgebühr festgesetzt
  8. Vergaben im Bereich Tiefbau
  9. Erteilte Baubewilligungen

 

1. Ukraine-Hilfe: Verantwortlichkeiten und Vorgehen
Die Gemeinde Horgen hat eine Arbeitsgruppe mit Vertreter und Vertreterinnen aus Gemeinderat, beteiligten Abteilungen der Verwaltung sowie der Kirchen gebildet, welche die Aufgaben innerhalb der Gemeinde koordiniert. Den aktuellen Stand und weitere Informationen dazu finden sich auf der Website der Gemeinde Horgen.

2. Heerenrainli: Genehmigung Dienstbarkeit öffentliches Fusswegrecht
An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019 wurde dem privaten Gestal­ tungsplan Heerenrainli, Hirzel zugestimmt. Dazu wurde unter den beteiligten Parteien bezeichnete Wegverbindungen zugunsten der Öffentlichkeit Fusswegrechte vereinbart. Eine Voraussetzung für die Baufreigabe ist, dass die Fusswegrechte gemäss der Vereinbarung im Grundbuch eingetragen sind. Der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag entspricht der Vereinbarung vom 17. Oktober 2019 und wurde nun – nach Genehmigung durch den Gemeinderat – beurkundet.

3. Oberstufenzentrum: Delegierung der Jury
Der Gemeinderat hat im Januar 2022 der Delegation einer Begleitkommission für die Gesamtleistungssubmission (Wettbewerb) für den Neubau eines Oberstufen-Schulhauses mit Dreifachturnhalle zugestimmt. Für die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge bedarf es einer Jury, die der Komplexität des Projekts gerecht wird. Der Gemeinderat hat in der Folge dem breit abgestützten Jury-Vorschlag des Ressorts Liegenschaften zugestimmt.

4. Trinkwasserversorgung in Notlagen
Auf Basis des generellen Wasserversorgungsprojektes (GWP), welches im 2021 vom Gemeinderat genehmigt wurde, wurden die in der Konzeptstudie Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) 2003 beschriebenen Szenarien und Massnahmen auf die heutigen Verhältnisse angepasst. Zudem wurde der Ortsteil Hirzel, welcher nicht über die Seewasserwerke, sondern hauptsächlich mit Grundwasser versorgt wird, in das neue TWN integriert. Das vorliegende, in Kraft zu setzende Konzept, bildet die Grundlage für die Gemeinde Horgen, alle nötigen und möglichen Massnahmen zu treffen, um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Horgen in Not- und schweren Mangellagen sicherstellen zu können. Direkte finanzielle Konsequenzen erwachsen aus der Umsetzung kaum. Der Gemeinderat hat den Bericht zur Trinkwasserversorgung in Not- und schweren Mangellagen genehmigt. Ausstehend ist die Genehmigung und Inkraftsetzung durch das Amt für Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL).

5. Richtlinien Amtliche Vermessung: Genehmigung Ergänzungen
Der Gemeinderat hat im Mai 2021 verschiedene Änderungen bei den Richtlinien für die kommunale Erweiterung der Amtlichen Vermessung beschlossen. Auf Basis dieser neuen Richtlinien konnten die Basisdaten für Bauherren und für das zeitgemässe 3D-Modell der Gemeinde deutlich verbessert und optimiert werden. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang für eine optimale Aktualisierung dieser Grundlagedaten einige untergeordnete Ergänzungen genehmigt.

6. Oberstufenzentrum: Festlegung des Raumprogramms
Der Gemeinderat hat im Hinblick auf den Wettbewerb für die Gesamtleistungssubmission dem ausstehenden Raumprogramm für den Neubau des Oberstufenschulhauses mit Dreifachturnhalle beim Oberstufenzentrum zugestimmt.

7. Kanalanschlussgebühr festgesetzt
Mit Eingabe vom 22. März 2021 ersuchte Herr Anton Kälin um Bewilligung für die Erstellung eines Kanalanschlusses für die Liegenschaft Sunnenrich 6.1 (Landwirtschaftszone) an das öffentliche Kanalnetz im Gebiet Sunnenrich. Der Kanalanschluss wurde im 2021 fertig erstellt. Im Sinne der kommunalen Siedlungsentwässerungsverordnung wurde abschliessend die Kanalanschlussgebühr durch den Gemeinderat festgesetzt.

8. Vergaben im Bereich Tiefbau
Der Gemeinderat hat die folgenden Vergaben von Arbeiten im Bereich Tiefbau beschlossen:

  • Bergweiher, Ertüchtigung gemäss Stauanlagengesetz (StAG): Die entsprechenden Tiefbauarbeiten werden, basierend auf der durchgeführten Submission zum offerierten Akkordangebot von Fr. 604'871.90 (exkl. MwSt.) bzw. Fr. 651'447.04 (inkl. MwSt.) der Firma Strabag AG, Niederurnen, vergeben.
  • Wüeribach - Hochwasserschutz und Revitalisierung, mit Festlegung Gewässerraum: Die entsprechenden Tiefbauarbeiten werden, basierend auf der durchgeführten Submission zum offerierten Akkordangebot von Fr. 377'341.80 (exkl. MwSt.) bzw. Fr. 406'397.12 (inkl. MwSt.) der Firma Strabag AG, Niederurnen, vergeben.
  • Bergstrasse - Durchlass Wüeribach: Die entsprechenden Tiefbauarbeiten werden, basierend auf der durchgeführten Submission zum offerierten Akkordangebot von Fr. 252'446.90 (exkl. MwSt.) bzw. Fr. 271'885.30 (inkl. MwSt.) der Firma Strabag AG, Niederurnen, vergeben.
  • Wührenbachstrasse - Durchlass Wüeribach: Die entsprechenden Tiefbauarbeiten werden, basierend auf der durchgeführten Submission zum offerierten Akkordangebot von Fr. 169'208.05 (exkl. MwSt.) bzw. Fr. 182'237.07 (inkl. MwSt.) der Firma Strabag AG, Niederurnen, vergeben.

9. Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen gemäss Projektunterlagen und unter bestimmten Auflagen und Vorbehalten erteilt:

  • Erben des Rudolf Bezel c/o Bezel Ernst, Innenumbau, Dacherneuerung, Neubau Lukarne, Ausbau Dachgeschoss, Neubau 2 Parkplätze und Stützmauer beim Gebäude an der Kirchstrasse 90
  • Rütti Bruno und Maria, Abbruch und Neubau MFH mit 5 Wohnungen und Tiefgarage auf dem Grundstück an der Einsiedlerstrasse 57 (neu Säntisstrasse 5 und 5a)
  • Della Schiava Giorgio und Sabrina, Erhöhung Mauer mit Terrainanpassungen auf dem Grundstück an der Zelgenstrasse 34
  • Heck Corinne und Frey René, Umbau Bauernhaus mit Ökonomieteil zu EFH mit Einliegerwohnung und Photovoltaikanlage beim Gebäude auf dem Grundstück Lerch 1, Hirzel
  • Mächler Grund + Bau AG, Neubau von 14 Reihen-Einfamilienhäusern und eines Einfamilienhauses sowie einer Sammelgarage auf den Grundstücken am Bockenweg 44, 46, 46a, 46b, 48, 48a, 50, 50a, 50b, 52, 52a, 52b, 54, 54a und 54b
  • Schmiedle Vanessa, Vergrösserung Dachlukarne und Einbau von 3 Dachflächenfenstern beim Gebäude auf dem Grundstück an der Glärnischstrasse 32
  • Swisscom (Schweiz) AG, Umbau der bestehenden Mobilfunkantennen ZH054-1 (Sunrise), ZH_0615B (Salt) und HOSI (Swisscom) mit neuen Antennen und 5G Erweiterung bei der Station Sihlwald, Sihlwald

Gemeinderat Horgen