Inhalt
Anpassung in der Zusatzleistungsverordnung per 1.1.2025 – Stärkung der Betreuung im Alter
Alle älteren Menschen sollen möglichst lange in ihrer privaten Wohnung leben können, auch wenn sie auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Leistungskatalog der Zusatzleistungen in folgenden Bereichen erweitert:
- Unterstützung in der Haushaltsführung
- Psychosoziale Betreuung und Begleitung, namentlich zur Wahrung von Terminen, Kontakt zur Aussenwelt, Prävention von sozialer Isolation und psychischen Krisen.
- Entlastungsdienste
- Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- oder Nachtheimen
- Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem oder ein Rollator
Im Merkblatt "Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter" sind die wichtigsten Informationen über die Betreuungsarten zusammengefasst.
Um von den neuen Leistungen profitieren zu können, ist ein Betreuungsbedarfsnachweis nötig. Die Abklärungen werden von den Mitarbeitenden der Anlaufstelle Alter und Gesundheit gemacht. Sie informieren über das genaue Vorgehen und klären im persönlichen Gespräch den Betreuungsbedarf ab.
Die Bedarfsabklärung umfasst alle relevanten Lebensbereiche für die psychosoziale Betreuung und Begleitung für eine unterstützende Alltagsgestaltung, für die gesellschaftliche Teilhabe, die Selbstsorge sowie für Koordination und Beratung.
Wird ein Bedarf festgestellt, erhält die leistungsberechtigte Person eine schriftliche Bescheinigung, welche an die Durchführungsstelle Zusatzleistungen der Gemeinde Horgen geschickt wird.
Die Leistungen werden über die Krankheitskosten vergütet. Das heisst, die Leistungserbringenden stellen den älteren Menschen eine Rechnung aus. Diese begleichen sie und machen die Kosten anschliessend bei der Durchführungsstelle Zusatzleistungen geltend.
Zu beachten ist, dass die üblichen Kostendächer weiterhin gelten: Fr. 25'000 für Alleinstehende, Fr. 50'000 für Ehepaare. Unter diesem Kostendach müssen auch weitere Krankheits- und Behinderungskosten wie Franchise, Selbstbehalt oder Zahnarztkosten finanziert werden.
Die Anlaufstelle Alter und Gesundheit bezeichnet die Organisationen, welche die Betreuungs- und Hilfeleistungen erbringen. Sie bietet entsprechend Unterstützung bei der Suche nach den Leistungserbringern an.
Personen mit AHV-Rente und Ergänzungsleistungen in einer Wohnung, welche die finanzielle Unterstützung für Hilfe und Betreuung abklären möchten, wenden sich an:
Gemeindeverwaltung Horgen
Anlaufstelle Alter und Gesundheit
Baumgärtlistrasse 12
8810 Horgen
Telefon 044 725 33 44
Die Anlaufstelle Alter und Gesundheit berät auch gerne bei der Abklärung eines Anspruchs auf Zusatzleistungen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 490.98 kB) | Download | 0 | Merkblatt Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Alter und Gesundheit | 044 725 95 55 | altergesundheit@horgen.ch |