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Gemeinde Horgen fordert Streichung des Deponiestandorts Längiberg

7. November 2024
Nach umfangreichen Abklärungen der kommunalen Umwelt- und Naturschutzkommission (UNK) kam der Gemeinderat Horgen zum Schluss, dass der Deponiestandort Längiberg aus dem Kantonalen Richtplan gestrichen werden muss. Der Gemeinderat wird während der Vernehmlassung des teilrevidierten Richtplanes einen entsprechenden Antrag stellen.

Der Kanton Zürich hat mit der "Gesamtschau Deponien" den zukünftigen Bedarf an Deponien ermittelt und geeignete neue Standorte identifiziert. Der teilrevidierte Richtplan wird in Kürze in die Vernehmlassung geschickt, was den Gemeinden und der Bevölkerung die Gelegenheit gibt, Rückmeldungen zu geben. Die Gemeinde Horgen lehnt den im Richtplan genannten Standort Längiberg ab und fordert eine Streichung des Standorts aus dem Richtplan.

Bereits in der ersten Fassung des Richtplans wurde der Standort Längiberg als mögliche Deponie in Betracht gezogen. Aus Sicht des Gemeinderats hat der Kanton bezeichnete Ausschlusskriterien nicht berücksichtigt und vorgängig nur ungenügende Abklärungen vorgenommen. Besonders der Artenschutz im Gebiet Längiberg macht den Standort für eine Deponie ungeeignet. Laut der kommunalen Umwelt- und Naturschutzkommission (UNK) kommen innerhalb des betroffenen Perimeters und in dessen unmittelbarer Umgebung diverse geschützte Tier- und Pflanzenarten, Arten der Roten Liste und besonders schützenswerte Lebensräume vor. Dies allein wäre ein klares Ausschlusskriterium.

Weitere wichtige Punkte sprechen gegen den Standort Längiberg. Für den Betrieb einer Deponie wäre eine neue, lange Erschliessungsstrasse notwendig, auf der grosse Lastwagen verkehren würden. Eine solche Strasse müsste durch weitgehend unbesiedeltes Gebiet gebaut werden und würde dabei weitere schutzwürdige Biotope und das Landschaftsbild tangieren. Die notwendige Zufahrtsstrasse müsste u.a. einen naturnahen Bach beeinträchtigen, der vom Kanton als besonders wertvoll eingestuft ist. Zusätzlich würde der im regionalen Richtplan vermerkte, nahezu einzigartige Vernetzungskorridor vom See auf den Zimmerberg durch die Strassenführung und die Deponie unterbrochen.

Das Gebiet umfasst wertvolle Fruchtfolgeflächen, die derzeit landwirtschaftlich nachhaltig genutzt werden und eine Balance zwischen Landwirtschaft und Naturschutz darstellen, die durch die Errichtung einer Deponie verloren ginge. Auch ist das Gebiet Längiberg eines der wichtigsten Naherholungsgebiete der Gemeinde Horgen und wird von der Bevölkerung geschätzt und genutzt.

Aus Sicht des Gemeinderats Horgen stehen aufgrund der geringen Grösse der Deponie Längiberg der Aufwand und die Eingriffe in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Es gibt in der Region weitere, im Richtplan bereits vermerkte Standorte, die besser für eine Deponie geeignet und bei denen weniger Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftskonflikte zu erwarten sind.

Angesichts dieser Punkte fordert der Gemeinderat Horgen, dass der Standort Längiberg im teilrevidierten kantonalen Richtplan gestrichen wird. Der Schutz der Natur und die Lebensqualität unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger stehen für uns an erster Stelle.

Gemeinderat Horgen