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Soziale Dienste

Gehört zur Abteilung: Soziales

Erwachsenenschutz

Das Team der Fachstelle Erwachsenenschutz ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften gemäss Art. 393-398 ZGB) für die Gemeinde Horgen.

Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen ihre Aufträge ausschliesslich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Horgen entgegen.

Die KESB Horgen prüft die individuellen Umstände und entscheidet, ob und welche Massnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, falls entsprechende Gefährdungsmeldungen eingehen.

Das Team Erwachsenenschutz ist ausschliesslich rechenschaftspflichtig gegenüber der KESB Horgen und reicht hierzu alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein.

Der Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Person stehen im Zentrum. Im Rahmen der angeordneten Beistandchaft (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Person), wird alles dafür getan, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.

Wird die Massnahme durch die Berufsbeistandsperson nicht sorgfältig geführt? Beschwerdestelle ist die KESB Horgen.

Asylbetreuung

Die Gemeinde nimmt Menschen auf, die in der Schweiz Asyl beantragen.  
Die Zuweisung erfolgt über den Kanton Zürich gemäss kantonalem Verteilungsschlüssel.

Die Asylbetreuung berät und begleitet die Asylsuchenden und Flüchtlinge. Sie richtet die Sozialhilfeleistungen aus und fördert die Integration mit verschiedenen Massnahmen. Zudem wird die Gesundheitsversorgung und Unterbringung gewährleistet.

Dabei handelt es sich um Personen im laufenden Asylverfahren (Bewilligung N), Personen mit Schutzstatus S und vorläufig aufgenommene Personen mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz (Bewilligung F).

Sozialdienst

Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen oder Suchtprobleme oder ein fehlendes oder zu niedriges Einkommen.

Der Sozialdienst der Gemeinde Horgen hilft Menschen in Notlagen
durch Beratung und finanzielle Unterstützung im Rahmen des Sozialhilfegesetzes.

Die Zuständigkeit zur Ausrichtung der Hilfe liegt bei der Sozialbehörde, die nach SKOS-Richtlinien die internen Richtlinien der Sozialhilfe Horgen festlegt und deren Umsetzung und Ausführung beaufsichtigt.

Kontakt

Soziale Dienste
Alte Landstrasse 25
Postfach
8810 Horgen

Telefon 044 728 44 40
Fax 044 728 44 12 / 044 728 44 15
sozialedienste@horgen.ch

Öffnungszeiten

Informationen zu den Schalteröffnungszeiten sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

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