Inhalt
Fachstelle Erwachsenenschutz
Gehört zur Abteilung: Soziales
Das Team der Fachstelle Erwachsenenschutz ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften gemäss Art. 393-398 ZGB) für die Gemeinde Horgen.
Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen ihre Aufträge ausschliesslich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Horgen entgegen.
Die KESB Horgen prüft die individuellen Umstände und entscheidet, ob und welche Massnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, falls entsprechende Gefährdungsmeldungen eingehen.
Das Team Erwachsenenschutz ist ausschliesslich rechenschaftspflichtig gegenüber der KESB Horgen und reicht hierzu alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein.
Der Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Person stehen im Zentrum. Im Rahmen der angeordneten Beistandchaft (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Person), wird alles dafür getan, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.
Wird die Massnahme durch die Berufsbeistandsperson nicht sorgfältig geführt? Beschwerdestelle ist die KESB Horgen.
Kontakt
Fachstelle ErwachsenenschutzAlte Landstrasse 25
8810 Horgen
Telefon 044 728 44 43
soziales@horgen.ch
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|