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Kehricht und Sperrgut

Hauskehricht ist bereitzustellen:
a) in offiziellen Gebührensäcken am Strassenrand
b) bei Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten:
Gebührensäcke im Container deponieren

Sperriges Material (welches nicht in den Abfallsack passt, z. B. Skis, Teppiche, Matratzen, Kleinmöbel etc.) kann mit Sperrgutmarken versehen werden und für die wöchentliche Kehrichtabfuhr wie folgt bereitgestellt werden:

  • nur brennbares Material (Holz, Kunststoffe etc.)
  • Metallteile soweit möglich entfernen, resp. abschrauben
  • Pro 10 kg Material eine Sperrgutmarke aufkleben
  • Stückgewicht maximal 20 kg
  • Zulässige Ausmasse maximal 150 x 100 x 100 cm

Betriebskehricht ist bereitzustellen:
a) in offiziellen Gebührensäcken am Strassenrand
b) lose in Containern, welche mit dem WIGA-Messsystem ausgerüstet sind. Bei der Leerung des Containers wird das Gewicht erfasst. Das System mit automatischer Gewichtserfassung der Container steht nur Gewerbebetrieben zur Verfügung.

Offizielle regionale Gebührensäcke und Sperrgutmarken sind erhältlich bei:
  • Denner
  • A3 Stop and Go, Zugerstrasse 231
  • Spar Express, Seestrasse 117
  • Coop Waldegg-Center, Einsiedlerstrasse 301
  • Entsorgung Zimmerberg, Zugerstrasse 165, Horgen
nur Gebührensäcke
  • Migros
  • Bäckerei-Lebensmittel H. Maag, Bockenweg 27
  • Bäckerei Vetterli, Seestrasse 305
  • Coop Pronto, Bahnhofstrasse 6 (keine 110 Liter-Säcke)
  • VOI, Seestrasse 288
nur Sperrgutmarken
  • Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10

Wichtig

Säcke mit Sperrgutmarken werden nicht abtransportiert (Gebührensäcke verwenden!).
Sperriges Material kann auch direkt bei der Kehrichtverbrennungsanlage angeliefert werden (gebührenpflichtig; Minimaltarif Fr. 30.00).

Sperrgut

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehricht- und Sperrgutsammlung