Inhalt
Kehricht und Sperrgut
Hauskehricht ist bereitzustellen:
a) in offiziellen Gebührensäcken am Strassenrand
b) bei Mehrfamilienhäusern ab 6 Wohneinheiten:
Gebührensäcke im Container deponieren
Sperriges Material (welches nicht in den Abfallsack passt, z. B. Skis, Teppiche, Matratzen, Kleinmöbel etc.) kann mit Sperrgutmarken versehen werden und für die wöchentliche Kehrichtabfuhr wie folgt bereitgestellt werden:
- nur brennbares Material (Holz, Kunststoffe etc.)
- Metallteile soweit möglich entfernen, resp. abschrauben
- Pro 10 kg Material eine Sperrgutmarke aufkleben
- Stückgewicht maximal 20 kg
- Zulässige Ausmasse maximal 150 x 100 x 100 cm
Betriebskehricht ist bereitzustellen:
a) in offiziellen Gebührensäcken am Strassenrand
b) lose in Containern, welche mit dem WIGA-Messsystem ausgerüstet sind. Bei der Leerung des Containers wird das Gewicht erfasst. Das System mit automatischer Gewichtserfassung der Container steht nur Gewerbebetrieben zur Verfügung.
Offizielle regionale Gebührensäcke und Sperrgutmarken sind erhältlich bei: |
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nur Gebührensäcke |
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nur Sperrgutmarken |
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Wichtig
Sperriges Material kann auch direkt bei der Kehrichtverbrennungsanlage angeliefert werden (gebührenpflichtig; Minimaltarif Fr. 30.00).
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Kehricht- und Sperrgutsammlung |