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Kommunale Geschäfte an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021
Altersstützpunkt Baumgärtlihof: Sanierung von Küchen, Bädern und WC sowie Strangsanierung
Der Altersstützpunkt Baumgärtlihof wurde 1985 erbaut. Die Küchen, Duschen und Bäder sowie die WC-Anlagen wurden in den vergangenen Jahren lediglich instandgehalten. Nun haben sie ihre Lebensdauer überschritten. Deshalb ist eine Erneuerung der Küchen, Duschen und Bäder, WC-Anlagen sowie der Steigleitung nötig. Der erforderliche Ausführungskredit beträgt Fr. 2'200'000.00.
Über den Inhalt der drei weiteren Geschäften informiert die Schulpflege in einer separaten Mitteilung. Der Gemeinderat hat zu den einzelnen Vorlagen folgenden Kommentare verfasst:
Organisationsstruktur Bildung: Erhöhung Stellenetat Schulverwaltung
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der Schulpflege.
Der Gemeinderat erachtet die Notwendigkeit einer Stellenanpassung als ausgewiesen. Insbesondere die Neuorganisation mit der Schaffung einer Leitung Bildung (Rektorat) als neue operative Bereichsleitung der Gemeindeverwaltung ist zielführend und entspricht der übergeordneten neuen Gemeindeordnung. Bei den im Bericht aufgeführten approximativen Personalkosten ist vollständigkeitshalber auf die hinzukommenden Sozialleistungen (rund 20 %) sowie Arbeitsplatzkosten (Büro, IT etc.) hinzuweisen.
ICT Bildung: Wechsel von Kauf zu Leasing und Schaffung Leitung Fachstelle ICT
Der Gemeinderat lehnt die Vorlage der Schulpflege ab.
Unter Berücksichtigung einer Priorisierung und damit zusammenhängend im Hinblick auf die bevorstehende Steuerfussdiskussion, erachtet der Gemeinderat diese Vorlage als nicht vordringlich. Der heutige Standard gegenüber vergleichbarer Städte und Gemeinden im Bereich ICT ist bereits hoch. Die beiden weiteren, prioritären und dringlicheren Urnenvorlagen der Schulpflege und der damit zusammenhängenden Kostenfolgen lassen den geplanten Ausbau aus Sicht des Gemeinderats nicht zu.
Schulergänzende Betreuung: Neues Betreuungsmodell und Schaffung Fachstelle Betreuung
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der Schulpflege.
Für den Gemeinderat ist der ausgewiesene Bedarf im Bereich der schulergänzenden Betreuung nachvollziehbar und gut begründet. Gleichwohl hält er fest, dass der beantragte Ausbau mit einem von der Gemeinde übernommenen Kostenanteil von max. 30 % den Steuerhaushalt deutlich belasten wird. Hinzu kommt, dass trotz weiterem Ausbau kein Rechtsanspruch auf eine Betreuungsgarantie durch die Gemeinde Horgen besteht.
Gemeinderat Horgen