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Anordnung einer Gemeindeabstimmung

22. Oktober 2020
Anordnung einer Gemeindeabstimmung zu den Ersatzwahlen von drei Mitgliedern der Schulpflege Horgen (1. Wahlgang) sowie einem Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (2. Wahlgang) für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

Ersatzwahl von drei Mitgliedern der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 (1. Wahlgang):

Für die Ersatzwahl von drei Mitgliedern der Schulpflege stellen sich folgende sieben Kandidierenden offiziell zur Verfügung:

  • Huser Stefanie, geb. 1967, Kauffrau/dipl. Masseurin, Rebhüslistrasse 12, Horgen (parteilos)
  • Luz Nadia Erica, geb. 1979, Projektmanager, Hintere Etzelstrasse 28, Horgen
    (parteilos)
  • Schieler Ernst Wilhelm, geb. 1953, Schul- und Neuropsychologe, Hirsackerstrasse 85, Horgen (glp Grünliberale)
  • Sohm Marco, geb. 1975, Unternehmer, Ebnetstrasse 54, Horgen (FDP)
  • Tschurr Eveline Cynthia, geb. 1977, Sekundarlehrerin/Erwachsenenbildnerin,
    Wässeri 3, Hirzel (EVP)
  • Wernli Roger Pascal, geb. 1988, Bankkaufmann, Ziegelmattstrasse 21, Horgen (SVP)
  • Widmann Thomas, geb. 1976, Informatiker, Oberhofweg 21, Horgenberg (parteilos)

Ersatzwahl von einem Mitglied der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022 (2. Wahlgang):

Für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Rechnungsprüfungskommission stellen sich folgende zwei Kandidierenden offiziell zur Verfügung:

  • Miceli Frank, geb. 1965, Wirtschaftsingenieur, Seegartenstrasse 63, Horgen (glp Grünliberale)
  • Schaad Florian Dominik, geb. 1985, Kundenserviceleiter/Bachelor of Science in Business Administration, Neudorfstrasse 43, Horgen (SVP)

Die Ersatzwahlen werden nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte sowie der Gemeindeordnung Horgen durchgeführt. Die Urnenwahl findet mit je einem leeren Wahlzettel statt. Es kann sämtlichen in der Gemeinde wahlfähigen Personen die Stimme gegeben werden.

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde. Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis sowie die Stimm- und Wahlzettel bis am Samstag, 7. November 2020, nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 27. November 2020, bei der Abteilung Präsidiales verlangen. Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu­geben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung des Urnenlokals am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus Horgen. Die Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.

Unter Berücksichtigung von Covid-19 wird die briefliche Stimmabgabe empfohlen.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt am Abstimmungssonntag ab 09.00 Uhr im Schinzenhof Horgen. Das Stimmregister liegt in der Abteilung Präsidiales bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Horgen