Inhalt
Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links
Für Betreibungsauskünfte ist, je nach Person über die eine Auskunft eingeholt wird, nachfolgendes Betreibungsamt zuständig:
- bei einer natürlichen Person: in der Regel das Betreibungsamt an deren Wohnsitz
- bei einer unter umfassender Beistandschaft stehenden Person: das Betreibungsamt am Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- bei einer juristischen Person oder Gesellschaft: das Betreibungsamt an dessen Sitz resp. das Betreibungsamt am Hauptsitz der Verwaltung
Im Onlineschalter können Sie folgende Online-Bestellungen vornehmen:
- Betreibungsauskunft bestellen (natürliche Personen)
- Betreibungsauskunft bestellen (Firmen/Gesellschaften/juristische Personen)
Weitere Formulare können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Weitere nützliche Informationen rund um die Betreibungen finden Sie auf folgenden Websites:
Nützliche Links
www.betreibungsinspektorat-zh.ch
www.betreibungsschalter.ch
www.gerichte-zh.ch
www.obergericht-zh.ch
www.notariate.zh.ch
www.friedensrichter-zh.ch
www.vgbz.ch
www.betreibung-konkurs.ch
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeammann- und Betreibungsamt | 044 728 42 44 | betreibungsamt@horgen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Finanzen | 044 728 41 22 | finanzen@horgen.ch |
Frage |
---|
Sie haben ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.vgbz.ch oder direkt beim Gemeindeammann- und Betreibungsamt. |