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Fachbereich Sozialdienst

Gehört zur Abteilung: Soziales

Armut kann alle treffen. Scheidung oder Trennung, Langzeitarbeitslosigkeit, geringes Einkommen, gesundheitliche Probleme (auch psychische Probleme und persönliche Krisen) und Schicksalsschläge sind Risiken, die jede und jeden treffen können. Diese Risiken sind nicht durch Sozialversicherungen gedeckt.

Sozialhilfe ist eine vorübergehende bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die in einer Notlage sind und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen können.

Der Sozialdienst der Gemeinde Horgen unterstützt Menschen in Notlagen durch Beratung (persönliche Hilfe) und finanzielle Beiträge (wirtschaftliche Sozialhilfe).

Die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe stützt sich auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, die SKOS Richtlinien sowie die Richtlinien der Gemeinde Horgen. Die Sozialbehörde Horgen legt die Richtlinien der Gemeinde Horgen fest und beaufsichtigt die Umsetzung durch den Sozialdienst.

Befinden Sie sich in einer Notlage?

Melden Sie sich frühzeitig beim Sozialdienst Horgen. Wir unterstützen Sie gerne.

Öffnungszeiten

Informationen zu den Schalteröffnungszeiten sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

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