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Informationen der Gemeinde Horgen
Wer steht in der Gemeinde Horgen für Fragen zur Verfügung?
- Für Anmeldung finanzielle Unterstützung (Asylfürsorge oder Notfallhilfe):
Soziale Dienste
Telefon 044 728 44 40
sozialedienste@horgen.ch - Für Fragen zur Schule (Einschulung etc.):
Schulverwaltung
Telefon 044 728 42 79
schulverwaltung@horgen.ch
Link zur Online-Anmeldung - Für Fragen zu den Wohnangeboten (Koordination):
Soziale Dienste
Telefon 044 728 43 41
alex.primoceri@horgen.ch - Für Fragen zu Betreuung von Kindern (Vorschulalter):
Kind/Jugend/Familie
Telefon 044 718 17 89
iris.steiner@horgen.ch
Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Horgen finden Sie Öffnungszeiten.
Was bedeutet der "Schutzstatus S"?
Mit dem Schutzstatus S erhalten aus der Ukraine Geflüchtete einen Ausweis S. Dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet, jedoch verlängerbar. Personen mit Schutzstatus S erhalten ein Aufenthaltsrecht sowie Anspruch auf Unterstützung. Sie dürfen ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Sie dürfen ohne Wartezeit einer Erwerbstätigkeit (auch selbständige Erwerbstätigkeit) nachgehen. Ebenso besteht mit Schutzstatus S eine Erlaubnis für den Nachzug von Familienangehörigen. Kinder können zur Schule gehen und in der Gemeinde Horgen auch von der familienergänzenden Betreuung der Abteilung Kind/Jugend/Familie (KiTa) Gebrauch machen.
Wo erhalte ich als Flüchtling aus der Ukraine finanzielle Unterstützung?
Schutzbedürftige aus der Ukraine, die finanzielle Unterstützung von der Sozialbehörde benötigen, können sich bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Horgen anmelden. Die Gemeinde ist befugt, Asylfürsorge und Notfallhilfe auszurichten.