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Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Was ist neu?
- Alle Schiffshalterinnen und -halter müssen bis am 30. April 2025 ihr Heimgewässer via Onlineformular deklarieren. (Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten im März 2025 einen Brief mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.)
- Bei einem Gewässerwechsel ist eine elektronische Meldung erforderlich und das Schiff muss von einer autorisierten Stelle gereinigt werden.
- Erst danach wird eine Einwasserungsfreigabe ausgestellt.
Ziel der neuen Regelung:
Die Verbreitung invasiver, schädlicher Tier- und Pflanzenarten soll verhindert werden.
Weitere Informationen, Merkblätter und eine Übersicht der Reinigungsbetriebe finden Sie unter: www.zh.ch/schiffsreinigung