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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

4. Dezember 2024
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Stimmrechtsrekurs gegen Sanierungkredit für Schinzenhof abgewiesen
  2. Regelung der Mehraufwände bei manueller Zählererfassung
  3. Seerettungsdienst Horgen: Aufnahme Erlenbach
  4. Kommunaler Richtplan: Weisungsentwurf
  5. Bewilligte Kreditanträge
  6. Kreditabrechnungen

 

1. Stimmrechtsrekurs gegen Sanierungkredit für Schinzenhof abgewiesen
Der Bezirksrat Horgen hat einen Rekurs gegen den von der Gemeindeversammlung am 12. September 2024 bewilligten Kredit über 20,25 Mio. Franken für die Sanierung des Schinzenhofs abgewiesen. Der Rekurrent hatte geltend gemacht, Teile des Schinzenhofgebäudes (Saal, Sitzungsräume) seien entgegen der Meinung des Gemeinderats nicht dem Finanzvermögen, sondern dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen. Über die Kreditvorlage hätte dementsprechend in einer Urnenabstimmung und nicht in der Gemeindeversammlung abgestimmt werden müssen.

Mit Entscheid vom 27. November 2024 hat der Bezirksrat Horgen festgehalten, dass die Zuweisung der gesamten Schinzenhofüberbauung zum Finanzvermögen rechtlich korrekt ist. Die Nutzung des Schinzenhofs diene schwerpunktmässig nicht öffentlichen Aufgaben. Sowohl der Saal wie auch die gesamte Überbauung könnten grundsätzlich an Dritte veräussert werden, ohne dass die öffentliche Aufgabenerfüllung beeinträchtigt werde. Deshalb stelle er Finanzvermögen dar. Der Kreditbeschluss durch die Gemeindeversammlung wurde als rechtmässig beurteilt.

2. Regelung der Mehraufwände bei manueller Zählererfassung
Gemäss Stromversorgungsverordnung haben die Werke Horgen bis Anfang 2028 den Auftrag, mindestens 80 Prozent aller Messeinrichtungen (Stromzähler) in ihrem Versorgungsgebiet durch intelligente Messsysteme (Smartmeter) zu ersetzen. Für den Einsatz eines Smartmeters ist keine Zustimmung der Endverbraucher erforderlich. In einzelnen, besonderen Fällen können die Werke jedoch von einer Installation absehen und dürfen dafür diesem Kunden die Mehraufwände individuell in Rechnung stellen. Da diese Mehrkosten noch nicht bestimmt waren, muss nun der Gebührentarif entsprechend ergänzt werden. Der Gemeinderat hat den angepassten Gebührentarif genehmigt. Dieser tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.

3. Seerettungsdienst Horgen, Oberrieden, Thalwil und Herrliberg: Aufnahme Erlenbach
Die Gemeinden Horgen, Oberrieden, Thalwil und Herrliberg betreiben seit 1967 einen gemeinsamen Seerettungsdienst. Erlenbach hat im September 2024 ein Beitrittsgesuch zur Aufnahme als vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten in den Seerettungsdienst Horgen, Oberrieden, Thalwil und Herrliberg eingereicht. Dieser Aufnahme wurde zugestimmt, sie erforderte jedoch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen. Der Gemeinderat Horgen hat dem angepassten Vertrags- und Dienstreglement zwischen den Vertragsgemeinden über die gemeinsame Besorgung des Seerettungsdienstes Horgen nun zugestimmt. Der Vertrag tritt, sofern alle anderen Vertragsgemeinden ebenfalls zustimmen, auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

4. Kommunaler Richtplan: Weisungsentwurf
Der kommunale Richtplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das die langfristige räumliche Entwicklung einer Gemeinde festlegt. Er zeigt auf, wie Flächen für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung und Naturschutz genutzt werden sollen und dient als Grundlage für detailliertere Bau- und Nutzungspläne. Im März 2025 wird an der Gemeindeversammlung über den neuen Richtplan der Gemeinde Horgen abgestimmt. Der Gemeinderat hat den Weisungsentwurf nun genehmigt. Der erläuternde Bericht wird am 7. Februar 2025 online publiziert; die Weisungsbroschüre wird bis am 21. Februar 2025 in alle Haushalte zugestellt.

An der Gemeindeversammlung im Dezember 2023 hat der Souverän die Inititative "Für eine nachhaltige Verkehrsplanung" abgelehnt und dem Gegenvorschlag des Gemeinderats zugestimmt. Dieser beinhaltete, dass der Gemeinderat im Rahmen der Richtplanung der Gemeindeversammlung ein Geschwindigkeitskonzept vorlegt. Dieses wird wie vorgesehen zu Handen der Juni-Gemeindeversammlung verabschiedet.

5. Bewilligte Kreditanträge
Der Gemeinderat hat für die folgenden Projekte die entsprechenden Kreditanträge bewilligt:

  • "Ersatzbeschaffung Personentransport-Sanitätsgruppenfahrzeug" von Fr. 119'500.00 (Fr. 110'000 ordentlich budgetiert, Abweichung von Fr. 9'500.00 gemeinderätlicher Kreditrahmen)
  • "Rietwiesstrasse unten Sanierung" von Fr. Fr. 336'000.00 (Fr. 260'000.00 ordentlich budgetiert, Abweichung von Fr. 76'000.00 gemeinderätlicher Kreditrahmen)

6. Kreditabrechnungen
Der Gemeinderat hat die folgende Kreditabrechnung erhalten und genehmigt:

  • "Rosenweg Sanierung Kanalisation" mit Gesamtkosten von Fr. 116'890.17 und Minderkosten von Fr. 183'109.83 (begründet und ausgewiesen).
  • "Erweiterung Hartplatz für Streethockey beim Schulhaus Waldegg" mit Gesamtkosten von Fr. 506'023.05 und Mehrkosten von Fr 6'023.05.
  • "Anschaffung Brandmeldeanlage und Ergänzung Treppenlift in der Villa Seerose" mit Gesamtkosten von Fr. 135'263.10 und Minderkosten von Fr. 17'736.90.
  • "Neue Parkuhren Parkplätze" mit Gesamtkosten von Fr. 132'941.75 und Minderkosten von Fr. 17'058.25.

Gemeinderat Horgen