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Denkmalschutz - Unterschutzstellung
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 6. Mai 2024 das Wohnhaus Assek.Nr. 1244 auf dem Grundstück Kat.Nr. HN472 an der Zugerstrasse 78, Horgen, mittels einem verwaltungsrechtlichen Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 10. Mai 2024 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, Horgen, auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Horgen, 10. Mai 2024 Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |