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Denkmalschutz - Unterschutzstellung

1. März 2024
Gebäude Assek.Nrn. 783, 784, und 786, Seegartenstrasse 62, 62a, 62b, Kat.Nr. HN11527

Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 26. Februar 2024 das Wohnhaus Seegartenstrasse 62, Assek.Nr. 783, das Fischerhaus (ehem. Waschhaus) Seegartenstrasse 62a, Assek.Nr. 784 und das Bootshaus Seegartenstrasse 62b, Assek.Nr. 786, mittels einem verwaltungsrechtlichen Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die übrigen Akten liegen ab dem 1. März 2024 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, Horgen, auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Horgen, 1. März 2024            Gemeinderat Horgen

 

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