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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

8. Februar 2024
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Beschaffungsrichtlinien Biogas: Genehmigung
  2. Ausschreibung Betrieb Pflegezentrum Tödi
  3. Quellfassung Steingass: Festsetzung Schutzzonen
  4. Trafostation Schleifetobelweg – Ersatz – Projektbewilligung und Kreditfreigabe: Genehmigung
  5. Trafostation Waldhofstrasse– Ersatz – Projektbewilligung und Kreditfreigabe: Genehmigung
  6. Fernwärme Horgen – Einsetzung Steuerungsgruppe: Genehmigung
  7. Seestrasse 196, Heizungsersatz und Zimmersanierung – Kreditantrag: Genehmigung
  8. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
  9. Erteilte Baubewilligungen/Beschluss Tiefbau

1. Beschaffungsrichtlinien Biogas: Genehmigung
Eine Massnahme aus der durch den Gemeinderat bewilligten Gasstrategie ist die Erarbeitung einer Biogasbeschaffungsrichtlinie. In den Beschaffungsrichtlinien sind Kriterien festgelegt, welche die Vorgabe für eine diversifizierte Biogas-Beschaffung der Gemeinde Horgen bilden. Der Gemeinderat hat die neuen Biogasbeschaffungsrichtlinien genehmigt und per 29. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

2. Ausschreibung Betrieb Pflegezentrum Tödi
Wie an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 16. Januar 2024 informiert wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, den Betrieb des Pflegezentrums Tödi neu öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wird Anfang 2024 auf dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz (www.simap.ch) stattfinden. Ziel ist es, dass bis im Sommer 2024 eine neue Betreiberin gefunden werden kann.

3. Quellfassung Steingass: Festsetzung Schutzzonen
Die Wasserversorgung Zürich betreibt im südlichsten Teil des Hirzels zwei Quellfassungen mit der Flurbezeichnung Steingass. Die bisherigen Grundwasserschutzzonen wurden mit Verfügung von der Baudirektion genehmigt. Die Grundwasserschutzzonen um die Quellen Steingass A und B wurden überprüft und den heute gültigen Bestimmungen angepasst. Die überarbeitete Schutzzone wurde durch das Amt für Wasser, Energie und Luft (AWEL) vorgeprüft. Die Festsetzung der Schutzzone erfolgt durch die Standortgemeinde. Die Schutzzonenfestsetzung bedarf später noch der Genehmigung durch die Baudirektion. Anschliessend werden die Unterlagen öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat Horgen hat das Schutzzonenreglement für die Quellfassung Steingass genehmigt.

4. Trafostation Schleifetobelweg – Ersatz – Projektbewilligung und Kreditfreigabe: Genehmigung
Die Trafostation Schleifetobelweg 7b ist über 40 Jahre alt. Die elektrischen Komponenten sowie das zuführende Mittelspannungskabel ab Trafostation Burghaldenstrasse haben Ihre Lebensdauer erreicht. Der Prozess der kontinuierlichen Erneuerung der Anlagen und des Leitungsnetzes gilt hier und deshalb soll die Station und das Kabel erneuert werden. Die Kosten für die Ausführung des Projektes "Trafostation Schleifetobelweg 7b" wurden im Budget 2024 mit Fr. 225'000.00 ordentlich eingestellt. Die Gesamtkosten für die Ausführung des Projektes belaufen sich nun auf Fr. 275'000.00 Der Gemeinderat hat deshalb einen ergänzenden Ausführungskredit von Fr. 50'000.00 zu Lasten des gemeinderätlichen Kreditrahmens bewilligt.

5. Trafostation Waldhofstrasse – Ersatz – Projektbewilligung und Kreditfreigabe: Genehmigung
Die elektrischen Komponenten der Trafostation Waldhofstrasse haben ihre Lebensdauer erreicht. Der Prozess der kontinuierlichen Erneuerung der Anlagen und des Leitungsnetzes gilt auch für diese Anlage, deshalb soll die Station saniert werden. Die Kosten für die Ausführung des Projektes "Trafostation Waldhofstrasse 7" wurden im Budget 2024 mit Fr. 275'000.00 ordentlich eingestellt. Der Gemeinderat hat den Ausführungskredit von Fr. 240'000.00 bewilligt.

6. Fernwärme Horgen – Einsetzung Steuerungsgruppe: Genehmigung
Die Stossrichtung der Gemeinde Horgen im Bereich der Fernwärme wird aktiv und gemäss den letzten Publikationen weitergetrieben. Dazu hat der Gemeinderat eine breit abgestützte Steuerungsgruppe unter der Leitung von Gemeinderat Ueli Fröhlich eingesetzt.

7. Seestrasse 196, Heizungsersatz und Zimmersanierung – Kreditantrag: Genehmigung
Das Haus an der Seestrasse 196 wird von der Gemeinde Horgen als Asylunterkunft genutzt. Es stammt aus dem Jahr 1897 und bedarf einer Sanierung. Bereits im Juni 2023 hat der Gemeinderat die erste Etappe der Sanierung genehmigt. Diese verlief für alle involvierten Parteien problemlos und kann bald abgeschlossen werden. In einem zweiten Sanierungsschritt muss nun – nebst Zimmersanierungen – unter anderem die Heizung ersetzt werden. Der Energiestrategie der Gemeinde Horgen entsprechend wird die bestehende Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Die Kosten für die Ausführung des Projektes "Seestrasse 196: Heizungsersatz und Zimmersanierung" wurden im Budget 2024 mit Fr. 750'000.00 ordentlich budgetiert. Der Gemeinderat hat den Ausführungskredit von Fr. 750'000.00 nun bewilligt.

8. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Kreditabrechnungen der in den letzten Jahren bewilligten Projekte erhalten und genehmigt:

  • "Kindergarten Brunnenwiesli – Umbau Untergeschoss für die Nutzung von Psychomotorik-Therapie " mit Gesamtkosten von Fr. 160'445.60 und Minderkosten von Fr. 5'554.40.
  • "Sanierung respektiv Ersatz Fenster, Storen und Fassade der Liegenschaft Schinzenhof (Alte Landstrasse 24)" mit Gesamtkosten von Fr. 1'490'604.20 und Minderkosten von Fr. 89'395.80.
  • "Sportbad Käpfnach Foliensanierung" mit Gesamtkosten von Fr. 215'930.35 und Mehrkosten von Fr. 1'430.35.
  • "Schinzenhof – Behebung Wasserschaden" mit Gesamtkosten von Fr. 1'292'586.90 und Minderkosten von Fr. 167'413.10.
  • "Neukonzeption Wärmeerzeugung Nahwärmeverbund Schinzenhof" mit Gesamtkosten von Fr. 1'213'280.35 und Minderkosten Fr. 72'280.35.
  • "Friedhof Horgen – Unterhalt Elektroanschlüsse" mit Gesamtkosten von Fr. 145'355.71 und Mehrkosten von Fr. 5'355.71

9. Erteilte Baubewilligungen/Beschluss Tiefbau
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen/Entscheide gemäss Projektunterlagen und unter bestimmten Auflagen und Vorbehalten erteilt:

  • Brunner, Hans-Peter und Martina, Umbau und Sanierung Mehrfamilienhaus sowie Verschiebung Parkplätze auf dem Grundstück am Obstgartenweg 8,
  • Dardikman Oded und Silvana, Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau Einfamilienhaus auf dem Grundstück an der Hernerholzgasse 9-3,
  • PGP Management AG, Genehmigung Schutzvertrag, Wohnhaus am Bockenweg 29,
  • Swiss Immo Boutique AG, Abbruch bestehendes Gebäude, Neubau 3 Mehrfamilienhäuser mit 32 Wohnungn und Tiefgarage an der Glärnischstrasse 54/Waidlistrasse 15 und 17,
  • Walter Jucker AG, teilweise Aufhebung des Flurweges (Bruppacherstrasse 21a bis Eschtürlistrasse 31) gemäss § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes.

Gemeinderat Horgen