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Gesamtrevision kommunaler Richtplan Horgen, Mitwirkungsverfahren, Öffentliche Auflage

26. Januar 2024

Mit Beschluss vom 22. Januar 2024 hat der Gemeinderat den kommunalen Richtplan zuhanden der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation (vom 26. Januar 2024 bis 26. März 2024) bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Dokumente sind zudem auf der Internetseite der Gemeinde Horgen aufgeschaltet (www.horgen.ch/raumplanung).

Während der öffentlichen Auflage können Einwendungen zur Revisionsvorlage eingereicht werden. Diese sind schriftlich an den Gemeinderat Horgen zu richten und müssen einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

Die Anmeldung zu den beiden Diskussionsabenden von den Donnerstagen, 1. und 8. Februar 2024 finden Sie hier

Horgen, 26. Januar 2024                               Gemeinderat Horgen

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