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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats

9. Januar 2024
Der Gemeinderat informiert über aktuelle Beschlüsse.
  1. Baurechtsvertrag zum Zentrum Tödi, Leitungsumlegung: Kreditbewilligung
  2. Ersatz Telefonzentrale Gemeindeverwaltung: Kreditbewilligung
  3. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug 2023: Kreditgenehmigung und Vergabe
  4. Zugerstrasse – Wasserleitungsersatz, Projektbewilligung und Kreditfreigabe: Genehmigung
  5. Erweiterung Energieverbund Hirzel – Standort Wärmezentrale: Genehmigung
  6. Wärmeverbund Scheller – Standort Zentrale: Genehmigung
  7. Fasnacht: Betriebsbewilligung
  8. Schinzenhof, Wärmeerzeugung – Sanierung Unterstationen – Ausführungskredit: Genehmigung
  9. Passerelle Oberdorf, prov. Treppenabgang – Ausführungskredit: Genehmigung
  10. Bergstrasse Ausbau Haltestelle Kirche-Hirzel – Kreditantrag: Genehmigung
  11. Kreditabrechnungen: Genehmigungen

 

1. Baurechtsvertrag zum Zentrum Tödi, Leitungsumlegung: Kreditbewilligung
Gemäss Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde Horgen und der Baugenossenschaft Zurlinden (BGZ) zum Zentrum Tödi vom 2. Oktober 2018 übernimmt die Baurechtsgeberin (die Gemeinde Horgen) die Kosten für die Verlegung allfälliger zum Vorschein kommender Leitungen. Der Gemeinderat hat den Kostenanteil von Fr. 145'079.80 für die Umverlegung der Wasser-/Gasleitung im Rahmen des Bauprojekts Tödi als gebundene Ausgaben bewilligt.

2. Ersatz Telefonzentrale Gemeindeverwaltung: Kreditbewilligung
Die momentane Telekommunikationsanlage der Gemeindeverwaltung ist veraltet und geht nicht auf die Bedürfnisse und Wünsche der Gemeinde an den jeweiligen Standorten ein. Eine neue moderne VoIP-Lösung ist das Ziel. Der Auftrag wurde im Rahmen des Submissionsverfahrens an die Firma Burkhalter Networks, 8048 Zürich, zum Preis von Fr. 172'754.61 vergeben. Der Gemeinderat hat den für die Ausführung des Projekts notwendigen Gesamtkredit von Fr. 260'000.00 (im Budget 2023 enthalten) bewilligt.

3. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug 2023: Kreditgenehmigung und Vergabe
Für den Transport, Winterdienst und Strassenunterhalt ist beim Strasseninspektorat ein Kleintraktor/Winterdienstfahrzeug der Marke Kubota STV 35, Jahrgang 2003, im Einsatz. Die Wartungs- und Reparaturkosten sind stark gestiegen und technisch bedingte Ausfälle häufen sich (z.B. Korrosion durch zwei Jahrzehnte Einsatz mit Tausalz). Um den Betrieb weiter störungsfrei gewährleisten zu können, muss das Fahrzeug durch ein typengleiches Fahrzeug ersetzt werden. Nach einer Prüfung verschiedener Fahrzeuge und Angebote hat der Gemeinderat der Beschaffung des Kommunalfahrzeugs " Kubota FX 401" an die Firma A. Ulrich, Land- und Forstmaschinen Service AG, Horgenberg, mit Kosten von Fr. 74'522.45 bewilligt. Der Auftrag zur Lieferung des Schneepfluges "Zaugg G3-160 35°" und des Salzstreuers "Kugelmann D301" wurde an die Firma Schuler Handels­ und Vertriebs AG, Wollerau, mit Kosten von Fr. 31'746.75 erteilt. Der Gemeinderat hat den dazu erforderlichen und im Budget 2023 mit Fr. 200'000.00 ordentlich budgetierten Gesamtkredit von Fr. 109'000.00 bewilligt.

4. Zugerstrasse – Wasserleitungsersatz, Projektbewilligung und Kreditfreigabe: Genehmigung
Die Wasserleitung entlang der Zugerstrasse aus dem Jahr 1966 hat bereits zu einem Wasserleitungsbruch geführt. Die dazugehörigen Schieber sind ebenfalls in einem schlechten Zustand. Zudem sind weitere Teile sanierungsbedürftig. Die Leitung soll deshalb saniert werden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat die Kosten für die Sanierung von Fr. 240'000.00 bewilligt (im Budget 2023 sind Fr. 270'000.00 eingestellt).

5. Erweiterung Energieverbund Hirzel – Standort Wärmezentrale: Genehmigung
Nach dem Erfolg des ersten Energieverbundprojekts (Hirzel, Sentengebäude) soll eine zweite Etappe folgen. Nach dem Bau der ersten Ausbaustufe (Spitzenlastzentrale) wurde vom Gemeinderat eine genaue Standortevaluation für die zweite Etappe gefordert. Der Bericht dieser Standortevaluation liegt nun vor. Nach Berücksichtigung aller Kriterien hat der Gemeinderat entschieden, das Grundstück an der Bergstrasse 6 (Standort altes Gemeindehaus Hirzel) für den Bau der zweiten Wärmezentrale zur Verfügung zu stellen.

6. Wärmeverbund Scheller – Standort Zentrale: Genehmigung
Die Fernwärmeversorgung Horgen wurde in den 1980er Jahren erstellt und wird seither von den Werken betrieben. Sowohl das Leitungsnetz als auch die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Spitzenlastzentralen sind grösstenteils am Ende ihrer Lebensdauer und müssen saniert werden. Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich und Ausfälle haben bereits heute hohe Kostenfolgen. Deshalb haben die Werke die Vision "Fernwärme 2030+" erarbeitet. Das erarbeitete Konzept beinhaltet drei Standbeine: Erstens das bestehende Fernwärmenetz ab der KVA, zweitens der Energiecluster Scheller und drittens der Energiecluster Käpfnach. Mit dem gewählten Konzept kann künftig auf die fossil betriebenen notwendigen Spitzenlastzentralen verzichtet werden, was einen erheblichen Beitrag der Gemeinde Horgen zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. Damit die Fernwärmeversorgung die hinreichende Planungssicherheit erreicht, ist es zwingend notwendig, dass bereits heute die notwendigen Landparzellen gesichert werden. Der Gemeinderat hat bewilligt, dass für die Energiezentrale Scheller die notwendige Parzelle HN12241 beansprucht werden kann. Damit können die nächsten Schritte im Konzept "Fernwärme 2030+" umgesetzt werden. Voraussetzung für eine spätere mögliche Realisierung des Konzeptes "Fernwärme 2030+" bildet dann zu gegebener Zeit die Zustimmung durch die Stimmbevölkerung.

7. Fasnacht: Betriebsbewilligung
Das Horgner Fasnachtskomitee ersuchte um eine Betriebsbewilligung für die Durchführung der Fasnacht 2024 (15. bis 19. Februar 2024). Das eingereichte Betriebskonzept bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Bewilligung. Der Gemeinderat hat dem Horgner Fasnachtskomitee die Betriebsbewilligung erteilt.

8. Schinzenhof, Wärmeerzeugung – Sanierung Unterstationen – Ausführungskredit: Genehmigung
Die heutige Quartierheizung vom Schinzenhof, welche an das Fernwärmenetz angehängt ist, ist in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund fehlender Sanierung müssen zahlreiche Anlagekomponenten, sowie die dazugehörige Steuerung baldmöglichst ausgewechselt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass eine Komponente ausfallen und notfallmässig ersetzt werden muss. Für die Reparatur muss die gesamte Anlage mit verschiedenen angehängten Gebäuden abgeschaltet werden. Der Gemeinderat hat in der Folge die Gesamtkosten für die Ausführung des Projekts "Schinzenhof Wärmeerzeugung – Sanierung Unterstationen" mit Kosten Fr. 1'605'000.00 bewilligt (im Budget 2023 sind Fr. 1'100'000.00 eingestellt) und den Auftrag an die Firma Guyer Wärme und Wasser AG, Zürich, erteilt.

9. Passerelle Oberdorf, prov. Treppenabgang – Ausführungskredit: Genehmigung
Die Erschliessung des Schweiter-Areals wurde 2012 mit dem Gestaltungsplan „Schwei-ter-Areal“ im Detail nicht geregelt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Horgen einen ergänzenden Nachtrag zum Erschliessungsvertrag erarbeitet. Gemäss diesem Nachtrag ist die Realstone SA verpflichtet, die Erschliessung des Schweiter-Areals mittels Fusswegen und einer Passerelle beim Bahnhof Oberdorf zu erstellen. Die Gemeinde Horgen hat eine Kostenbeteiligung an Bauprovisorien (Prov. Treppe zum Mittelperron, prov. Rampe zur Neugasse durch Baustelle) im Umfang von max. Fr. 200'000.00 vertraglich zugesichert. Der Gemeinderat hat nun die Kosten von Fr. 200'000.00 für die Ausführung des Projektes "Neubau Passerelle Bahnhof Oberdorf" zu Lasten des gemeinderätlichen Kreditrahmens und der Investitionsrechnung 2023 als gebunden bewilligt.

10. Bergstrasse Ausbau Haltestelle Kirche-Hirzel – Kreditantrag: Genehmigung
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind die Gemeinden und die Kantone verpflichtet, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen behindertengerecht umzubauen. Das Gesetz gilt unter anderem für die Zugänglichkeit zum öffentlichen Verkehr.

Die Gemeinde Horgen ist daran, die Haltestellen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, dementsprechend umzubauen. Als nächstes soll die Haltestelle Kirche-Hirzel gemäss den Vorgaben angepasst werden, da diese mit ihrer Nähe zur reformierten Kirche und dem Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten ein wichtiger Anbindungspunkt ans öffentliche Verkehrsnetz darstellt. Im Bau- und Finanzprogramm 2023-2027 wurden für das bereits geplante und offerierte Projekt Fr. 300'000.00 eingestellt. Nun liegen die veranschlagten Gesamtkosten jedoch bei Fr. 495'000.00. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Gemeinderat einen Ausführungskredit von Fr. 495'000.00 als gebundene Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

11. Kreditabrechnungen: Genehmigungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Kreditabrechnungen der in den letzten Jahren bewilligten Projekte erhalten und genehmigt:

  • "Anschaffung voll ausgerüstetes Occasions-Polizeifahrzeug" mit Gesamtkosten von Fr. 122'345.96 und Minderkosten von Fr. 1'654.04.
  • "Ersatzbeschaffung Mobiles Geschwindigkeitsmesssystem 2023" mit Gesamtkosten von Fr. 107'024.05 und Minderkosten von Fr. 475.95.
  • "Kindergarten Rietwies – Planung und Einrichtung" mit Gesamtkosten von Fr. 119'147.56 und Minderkosten von Fr. 852.44.

Gemeinderat Horgen