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Friedensrichteramt
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.
Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Unterhaltsklagen
- Nachbarschaftsklagen
Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kontakt
FriedensrichteramtBahnhofstrasse 10
8810 Horgen
Telefon 044 728 42 50
friedensrichter@horgen.ch
Website
Öffnungszeiten
Informationen zu den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie den kommunalen Feiertagen finden Sie unter Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Personen
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Zugehörige Objekte
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