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Neues Förderprogramm Energie der Gemeinde Horgen
Mit dem neuen „Förderreglement energieeffizientes Bauen, erneuerbare Energie und Mobilität“ unterstützt der Gemeinderat Horgen die Horgnerinnen und Horgner finanziell bei ihrem Handeln für mehr Energieeffizienz und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie.
Unterstützt werden nicht nur die Hausbesitzer, sondern auch – und das ist im Kanton Zürich wahrscheinlich einzigartig – alle HorgnerInnen, die in eine energieeffiziente Mobilität investieren.
Die Schweiz hat die Neuwagenflotte mit dem höchsten Treibstoffverbrauch und den höchsten CO2-Emissionen in ganz Westeuropa. Rund 30 Prozent der CO2-Emissionen entstehen im Strassenverkehr. Das neue Energiegesetz des Bundes wird nur mittel- und langfristig eine Verbesserung erwirken – deshalb handelt Horgen hier und jetzt.
Bei Ersatz eines alten Fahrzeugs und Neukauf eines Fahrzeugs der höchsten Energieeffizienzklasse A – dazu gehören die meisten Elektrofahrzeuge - und Fahrzeuge mit der Auszeichnung ‚topten‘ 1) werden von der Gemeinde Horgen mit Beiträgen bis zu Fr. 3‘000.00 unterstützt. Profitieren können sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetriebe. Lieferwagen mit sehr tiefem CO2-Ausstoss werden ebenfalls unterstützt.
Heute wird knapp 50 Prozent des schweizerischen Primärenergieverbrauchs für Gebäude aufgewendet 2). Im Gebäudebereich ergibt sich nebst der Mobilität das grösste Wirkungspotential bei Massnahmen für den Klimaschutz. Die Gemeinde Horgen hat deshalb den zweiten Schwerpunkt im Förderprogramm im Gebäudebereich gesetzt. Sie unterstützt finanziell:
– Sonnenenergie: Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren
– Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Energie
– Holz- und Pelletheizungen
– Wärmepumpen
– Gebäudesanierung nach Minergie
– Neubauten in Niedrigstenergie- oder Plusenergiebauweise (Minergie-P und Minergie-A)
Die Fördermittel sind limitiert auf Fr. 20‘000.00 pro Gebäude bei Neubauten und auf Fr. 30‘000.00; bei Sanierungen und einem Heizungsersatz.
Für die Umsetzung des Förderprogrammes hat die Gemeindeversammlung im Dezember 2016 einen Kredit von Fr. 600‘000.00 bis 2020 gesprochen. Die Fördermittel sind also beschränkt – schnelles Handeln lohnt sich. Das neue Förderreglement tritt am 1. September 2017 in Kraft.
- www.topten.ch
- Factsheet Energieverbrauch von Gebäuden, Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
Zugehörige Objekte
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2017_10_Foerderprogramm.pdf (PDF, 904.32 kB) | Download | 0 | 2017_10_Foerderprogramm.pdf |